Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

3.2.2.5. Geschuldete Sozialversicherungsbeiträge

Der Lohnbetrag der Tageseltern bildet die Berechnungsgrundlage für die zu zahlenden persönlichen und Arbeitgeberbeiträge zur sozialen Sicherheit. Der für Tageseltern anwendbare Basisbeitragsprozentsatz beträgt 43,15% (13,07% Arbeitnehmerbeitrag und 30,08% Arbeitgeberbeitrag).

Jedoch werden die auf diese Weise berechneten persönlichen und Arbeitgeber-(Basis-)Beiträge zur sozialen Sicherheit gemäß den beiden im Folgenden genannten Regelungen gekürzt:

1. Ermäßigung der persönlichen Arbeitgeberbeiträge zur sozialen Sicherheit

Da die Sozialversicherungsbeiträge für Tageseltern auf der Grundlage eines fiktiven pauschalen Stundenlohns von 9,30 EUR berechnet werden, können sie eine Ermäßigung der persönlichen Sozialversicherungsbeiträge aufgrund der für Arbeitnehmer mit niedrigem Lohn geltenden Regelungen in Anspruch nehmen.

Angesichts der Tatsache, dass der fiktive Monatslohn eines Tagesvaters/einer Tagesmutter, der/die vollständige Monatsleistungen erbracht hat (= 164,67 Stunden), 1.531,93 EUR beträgt, entspricht der Betrag der Ermäßigung stets 193,79 EUR pro Monat für einen Tagesvater/eine Tagesmutter mit vollständigen Leistungen.

Hat der Tagesvater/-die Tagesmutter nicht die vollständigen Monatsleistungen erbracht, wird der Betrag der Ermäßigung durch Multiplikation von 193,79Euro mit dem Leistungsbruch des Tagesvaters/der Tagesmutter in dem betreffenden Monat festgestellt. Der Leistungsbruch ist das Verhältnis zwischen der (fiktiven) Anzahl der Arbeitsstunden des Tagesvaters/der Tagesmutter in dem Monat und der Anzahl der Stunden entsprechend den vollständigen Monatsleistungen für eine Person, die tagsüber Kinder betreut (= 164,67 Stunden).

2. Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge zur sozialen Sicherheit

Eine Verwaltung, die einen Tagesvater oder eine Tagesmutter mit vollständigen Leistungen einstellt, hat Anspruch auf eine pauschale Zielgruppenermäßigung in Höhe von 770 EUR pro Quartal. Die Zielgruppenermäßigung wird für die gesamte Beschäftigungsdauer eingeräumt (6.2.1.2).

Hat der Tagesvater bzw. die Tagesmutter unvollständige Leistungen erbracht, wird der Betrag der Zielgruppenermäßigung anhand des Leistungsbruchs berechnet.