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5.4.3.3. Die vollständige Verantwortung

Eine lokale Verwaltung, die während eines Kalenderjahres keine definitiv ernannten Personalmitglieder mehr im Dienst hat, wird vollständig in die Verantwortung genommen. Die Lohnmasse der definitiv ernannten Personalmitglieder entspricht null, aber der solidarische Pensionsfonds der provinzialen und lokalen Verwaltungen übernimmt weiterhin die Pensionslasten für seine ehemaligen definitiv ernannten Personalmitglieder. Die Verwaltung übernimmt die eigenen Pensionslasten zu 100%.

Eine Verwaltung, die für ihre definitiv ernannten Personalmitglieder nicht dem solidarischen Pensionsfonds angeschlossen ist, sondern eine entfallene Anzahl definitiv ernannter Personalmitglieder hat, die infolge der Gemeindefusionen Pool 1 angeschlossen waren, trägt dieselbe Pensionslast wie die ehemaligen definitiv ernannten Personalmitglieder.