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6.2.2.3. Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge und eventuelle Aktivierung des Arbeitslosengeldes

Wenn der Arbeitgeber einen Langzeitarbeitssuchenden einstellt, kann er unter bestimmten Bedingungen die beiden folgenden Vorteile in Anspruch nehmen:
  • eine Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge für die soziale Sicherheit in Form einer Zielgruppenermäßigung für Langzeitarbeitssuchende;
  • einen Anteil am Nettolohn des Arbeitnehmers über eine Aktivierung des Arbeitslosengeldes, das der Arbeitgeber vom Nettolohn des Arbeitnehmers abziehen darf.

Der Betrag und die Dauer der Zielgruppenermäßigung und die Tatsache, dass ein Arbeitslosengeld gewährt wird sowie die Gewährungsdauer desselben hängen von folgenden vier Faktoren ab:

  • dem Umstand, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Dienstantritts noch keine 27 Jahre alt ist oder bereits 45 Jahre alt ist;
  • ob der Langzeitarbeitssuchende gering qualifiziert ist oder nicht;
  • der Periode der Arbeitslosigkeit und den damit gleichgesetzten Perioden, die der Einstellung vorausgehen;
  • der Tatsache, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Dienstantritts entschädigter Vollarbeitsloser ist oder nicht.

Als entschädigte Vollarbeitslose gelten:

  • Vollarbeitslose, die als Vollzeitarbeitnehmer Arbeitslosengeld oder Eingliederungsentschädigungen erhalten;
  • Vollarbeitslose, die als freiwillige Teilzeitarbeitnehmer Arbeitslosengeld erhalten;
  • die in einem Berufsübergangsprogramm beschäftigten Arbeitnehmer;
  • die Arbeitssuchenden mit verminderter Arbeitsfähigkeit;
  • Arbeitssuchende, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen Langzeitarbeitslosigkeit ausgesetzt wurde;
  • Arbeitssuchende, die sich in den Arbeitsmarkt wiedereingliedern möchten und beweisen, dass sie während ihrer Berufslaufbahn mindestens 24 Monate oder einer gleichgesetzten Periode im Sinne der Arbeitslosenregelung gearbeitet haben;
  • Arbeitssuchende, die im Laufe des Monats der Einstellung oder der 24 der Einstellung vorausgegangenen Monate eine selbständige Tätigkeit ausgeübt und beendet haben.
  • weniger als 25 Jahre alte Arbeitssuchende, die nicht mehr schulpflichtig sind und keine der Studien absolviert haben, um einen Anspruch auf Eingliederungsentschädigungen zu erwerben.

1. Arbeitnehmer, die am Tag ihres Dienstantritts weniger als 45 Jahre alt sind

Bei den weniger als 45-jährigen Arbeitnehmern werden fünf Kategorien unterschieden:

1. Für Arbeitnehmer, die im Laufe des Monats des Dienstantritts und der 18 Kalendermonate davor mindestens 12 Monate arbeitslos waren, wird eine Zielgruppenermäßigung in folgender Höhe gewährt:
o 1.000 EUR während des Quartals des Dienstantritts und der vier darauf folgenden Quartale.
Diese Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Arbeitsunterstützung, wenn sie mindestens 25 Jahre alt sind. Dagegen haben Arbeitnehmer, die am Tag der Einstellung entschädigungsberechtigte Arbeitslose und jünger als 25 sind, Anspruch auf eine Arbeitsunterstützung von höchstens 500 EUR pro Kalendermonat während des Monats der Einstellung und der fünfzehn darauf folgenden Monate.

2. Für Arbeitnehmer, die im Laufe des Monats des Dienstantritts und der 36 Kalendermonate davor mindestens 24 Monate arbeitslos waren, wird eine Zielgruppenermäßigung in folgender Höhe gewährt:
1.000 EUR während des Quartals des Dienstantritts und der 8 darauf folgenden Quartale.
Diese Arbeitnehmer haben, sofern sie zum Zeitpunkt des Dienstantritts entschädigte Vollarbeitslose sind, während des Monats des Dienstantritts und der 15 darauf folgenden Monate Anspruch auf ein Arbeitslosengeld von maximal 500 EUR pro Kalendermonat.

3. Für Arbeitnehmer, die im Laufe des Monats des Dienstantritts und der 54 Kalendermonate davor mindestens 36 Monate arbeitslos waren, wird eine Zielgruppenermäßigung in folgender Höhe gewährt:
o 1.000 EUR während des Quartals des Dienstantritts und der 8 darauf folgenden Quartale;
o 400 EUR während der 4 darauf folgenden Quartale.
Diese Arbeitnehmer haben, sofern sie zum Zeitpunkt des Dienstantritts entschädigte Vollarbeitslose sind, während des Monats des Dienstantritts und der 23 darauf folgenden Monate Anspruch auf ein Arbeitslosengeld von maximal 500 EUR pro Kalendermonat.

4. Für Arbeitnehmer, die im Laufe des Monats des Dienstantritts und der 90 Kalendermonate davor mindestens 60 Monate arbeitslos waren, wird eine Zielgruppenermäßigung in folgender Höhe gewährt:
o 1.000 EUR während des Quartals des Dienstantritts und der 8 darauf folgenden Quartale;
o 400 EUR während der 12 darauf folgenden Quartale.
Diese Arbeitnehmer haben, sofern sie zum Zeitpunkt des Dienstantritts entschädigte Vollarbeitslose sind, während des Monats des Dienstantritts und der 29 darauf folgenden Monate Anspruch auf ein Arbeitslosengeld von maximal 500 EUR pro Kalendermonat.

5. Arbeitnehmern, die am Tag der Einstellung weniger als 30 Jahre alt sind, keinen Abschluss oder kein Zeugnis der höheren Sekundarstufe besitzen und im Laufe des Monats der Einstellung und der 9 Kalendermonate davor während mindestens 6 Monaten arbeitssuchend waren, wird eine Zielgruppenermäßigung in folgender Höhe gewährt:
o 1.500 EUR während des Quartals des Dienstantritts und der 11 darauf folgenden Quartale.
Diese Arbeitnehmer haben während des Monats des Dienstantritts und der 35 darauf folgenden Monate Anspruch auf eine Arbeitsunterstützung von maximal 500 EUR pro Kalendermonat.

2. Arbeitnehmer, die am Tag ihres Dienstantritts mindestens 45 Jahre alt sind

  1. Für Arbeitnehmer, die im Laufe des Monats des Dienstantritts und der 9 Kalendermonate davor mindestens 6 Monate arbeitslos waren, wird eine Zielgruppenermäßigung in folgender Höhe gewährt:
    • 1.000 EUR während des Quartals des Dienstantritts und der 4 darauf folgenden Quartale,
    • 400 EUR während der 16 darauf folgenden Quartale.
    Diese Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  2. Für Arbeitnehmer, die im Laufe des Monats des Dienstantritts und der 18 Kalendermonate davor mindestens 12 Monate arbeitslos waren, wird während des Quartals des Dienstantritts und der 20 darauf folgenden Quartale eine Zielgruppenermäßigung von 1.000 EUR gewährt.
    Diese Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  3. Für Arbeitnehmer, die im Laufe des Monats des Dienstantritts und der 27 Kalendermonate davor mindestens 18 Monate arbeitslos waren, wird während des Quartals des Dienstantritts und der 20 darauf folgenden Quartale eine Zielgruppenermäßigung von 1.000 EUR gewährt.
    Diese Arbeitnehmer haben, sofern sie zum Zeitpunkt des Dienstantritts entschädigte Vollarbeitslose sind, während des Monats des Dienstantritts und der 29 darauf folgenden Monate Anspruch auf ein Arbeitslosengeld von maximal 500 EUR pro Kalendermonat.

    Falls der Arbeitnehmer nicht auf Vollzeitbasis beschäftigt ist, wird das Arbeitslosengeld von 500 EUR in allen oben genannten Fällen auf einen Betrag verringert, berechnet auf der Grundlage der Anzahl der geleisteten Stunden im Kalendermonat, für den ein Lohn geschuldet wird, geteilt durch das Vierfache der Wochenarbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers.

    Flämische Region:

    Ab 01.01.2017 kann für Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber für eine Beschäftigung in Flandern eingestellt werden, nicht mehr die „Zielgruppenermäßigung Langzeitarbeitssuchende im Aktiva-Plan“ angewandt werden.

    Als Übergangsmaßnahme können Arbeitgeber, die Arbeitnehmer eingestellt haben, die vor 01.01.2017 ihren Dienst antraten und ununterbrochen weiter im Dienst bleiben (mit einem dauerhaften oder anschließenden Arbeitsvertrag), die Ermäßigung für diese Arbeitnehmer für die ihnen verbleibenden Quartale unter den gleichen Bedingungen weiterhin beanspruchen. Es gibt spezielle Ermäßigungscodes für diese Übergangsmaßnahmen. Die Ermäßigung läuft endgültig am 31.12.2018 ab.