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3.3.6.1. Bedingungen bezüglich der zuerkannten Entschädigungen

Die Entschädigungen dürfen nicht mehr als 100 EUR pro Tag und Auftraggeber betragen. Wenn der Künstler im Laufe desselben Tages für mehrere Auftraggeber künstlerische Leistungen vollbringt und/oder künstlerische Werke produziert, kann die Tagespauschale mit der Anzahl der Auftraggeber für diesen Tag multipliziert werden.
Die Entschädigungen dürfen nicht mehr als 2.000 EUR pro Kalenderjahr betragen.

Beide o.a. Beträge sind an den Gesundheitsindex des Monats September 2003 (112,47) gekoppelt und werden am 1. Januar jedes Jahres an die Entwicklung dieses Index entsprechend dem Gesundheitsindex im September des vorangehenden Jahres angepasst. Unter Berücksichtigung des allgemeinen Systems der Indexblockierung wird sowohl für den Referenzindex vom September 2003 als auch für den Gesundheitsindex vom September 2015 der geglättete Index verwendet.

Für das Jahr 2017 beträgt der Tagesbetrag 124,66 EUR und der Jahresbetrag 2.493,27 EUR.

Wenn ein Auftraggeber für künstlerische Leistungen und/oder künstlerische Werke einen höheren Betrag als den oben genannten Tageshöchstbetrag zuerkannt hat, werden der Künstler und der Auftraggeber für alle Entschädigungen, die dieser Auftraggeber dem Künstler im Laufe des betreffenden Kalenderjahres gezahlt hat, der Sozialversicherungsregelung der Arbeitnehmer unterworfen.

Im Falle der Überschreitung des Höchstbetrags pro Kalenderjahr werden der Künstler und der Auftraggeber, bei dem die Überschreitung stattgefunden hat, ebenso wie die Auftraggeber, nach dieser Überschreitung den Jahreshöchstbetrag auf die Dienste des Künstlers zurückgreifen, für alle Entschädigungen, die sie dem Künstler im Laufe des betreffenden Kalenderjahres gezahlt haben, der Sozialversicherungsregelung für Arbeitnehmer unterworfen.