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6.2.6. Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer – Minderjährige

Für minderjährige Jugendliche, die mit einem Arbeitsvertrag eingestellt werden, findet die Regelung der Alters- und Hinterbliebenenpensionen für Arbeitnehmer bis zum 31.12. des Kalenderjahres, in dem sie 18Jahre alt werden, keine Anwendung. Ab dem darauffolgenden Jahr (= Kalenderjahr, in dem sie 19 Jahre alt werden) sind die Jugendlichen voll sozialversicherungspflichtig.

Arbeitgebern, die einen Minderjährigen einstellen, wird eine Zielgruppenermäßigung von 1.000 EUR gewährt. Eine Beitragsermäßigung wird dem Arbeitgeber für jeden Jugendlichen gewährt, den er bis zum 4. Quartal des Kalenderjahres einstellt, in dem sein Arbeitnehmer 18 Jahre alt wird. Die Zielgruppenermäßigung wird unabhängig davon gewährt, ob die Jugendlichen mit einem Erstbeschäftigungsabkommen eingestellt werden.

Keine Arbeitskarte wird benötigt für Jugendliche, die im Laufe des Kalenderjahres noch nicht 19Jahre alt werden. Spätestens am 31.01. des Jahres, in dem der Jugendliche 19 Jahre alt wird, muss der Arbeitgeber bei der zuständigen Einrichtung eine Arbeitskarte beantragen, um ab dem ersten Quartal des Jahres, in dem der Jugendliche 19 Jahre alt wird, die Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer in Anspruch nehmen zu können.

In der Flämischen Region wurde die Zielgruppenermäßigung für Minderjährige abgeschafft.
Eine Übergangsmaßnahme ist bis 31.12.2018 für Minderjährige vorgesehen, die spätestens am 30.06.2016 eingestellt wurden und für die die Verwaltung am 30.06.2016 die (auf föderaler Ebene eingeführten) Zielgruppenermäßigung für Minderjährige beansprucht hatte. Der Arbeitgeber erhält bis einschließlich des vierten Quartals 2018 die (auf föderaler Ebene) eingeführte Zielgruppenermäßigung für Minderjährige.
Der Jugendliche, der am 1. Januar des Jahres, in dem er 19 Jahre alt wird, beim Arbeitgeber im Dienst bleibt, hat Anspruch auf die flämische Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer, wenn er alle Voraussetzungen für diese zuletzt genannte Zielgruppenermäßigung erfüllt.