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5.4.2.1. Der gesetzliche Basispensionsbeitrag

Der Gesetzgeber sieht ab 2016 einen einheitlichen gesetzlichen Pensionsbeitrag von 41,50 % auf den Lohn der statutarischen Personalmitglieder der provinzialen und lokalen Verwaltungen vor, die dem solidarischen Pensionsfonds angeschlossen sind. Der gesetzliche Basispensionsbeitrag entspricht einem Arbeitnehmerbeitrag von 7,50 % und einem Arbeitgeberbeitrag von 34 %.