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6.4.1. Zwischendepartementaler Haushaltsfonds (FBI)

Durch den Königlichen Erlass Nr. 25 vom 24.03.1982 zur Einführung eines Programms zur Förderung der Beschäftigung im nichtkommerziellen Sektor wurde auf unbestimmte Zeit ein Zwischendepartementaler Haushaltsfonds zur Förderung der Beschäftigung im nichtkommerziellen Sektor eingerichtet.

Dieser Fonds gewährt Zuschüsse für neue Arbeitsplätze für Vertragsarbeitnehmer im nicht-kommerziellen Sektor aus Einstellungen, die netto zusätzlich entstehen, und wandelt Vollzeitarbeitsplätze in Teilzeitstellen um.