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3.1.2.1. Definitiv ernannte Personalmitglieder

Definitiv ernannte Personalmitglieder sind Personen, die bei einer lokalen Verwaltung auf der Grundlage einer statutarischen Anstellung beschäftigt sind. Die Rechte und Pflichten der definitiv ernannten Personalmitglieder sind in einer Satzung festgelegt, die von der lokalen Verwaltung aufgesetzt wurde und die von der Verwaltung einseitig geändert werden kann.

Im Unterschied zu den vertraglich angestellten Arbeitnehmern ist der Anwendungsbereich der sozialen Sicherheit für die definitiv Ernannten beschränkt. Sie sind von einer Reihe Sozialversicherungsregelungen ausgeschlossen, weil sie dem Risiko nicht ausgesetzt sind (z. B. Arbeitslosigkeit wegen der Stabilität des Arbeitsplatzes) oder weil sie die Verwaltung selbst gegen das Risiko absichert (z. B. die Regelung KIV-Entschädigungen wegen Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall).