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6.1.1. Arbeitsbonus

Das Gesetz vom 20.12.1999 über die Gewährung eines Arbeitsbonus in Form einer Ermäßigung der persönlichen Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer mit niedrigen Löhnen und der zur Ausführung dieses Gesetzes verabschiedete Königliche Erlass vom 17.01.2000 haben ein System der Ermäßigung der persönlichen Sozialversicherungsbeiträge zugunsten der Arbeitnehmer, die einen niedrigen Lohn empfangen, den so genannten Arbeitsbonus, eingeführt.