Über die soziale Sicherheit
Willkommen auf dem Portal der sozialen Sicherheit – Rubrik Bürger. Der Inhalt dieses Portals wird von den Öffentlichen Institutionen für Soziale Sicherheit (OISS), dem Dienst für Soziale Integration (PPD SI) und dem FÖD Soziale Sicherheit verwaltet.
Auf dem Portal sind Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten als Sozialversicherter in Belgien zusammengestellt. Der Begriff Sozialversicherte bezeichnet alle, die dem System der sozialen Sicherheit angeschlossen sind. Es wird zwischen sozialer Sicherheit und Sozialhilfe unterschieden.
An wen wendet sich die Rubrik Bürger des Portals?
Jeder, der in Belgien als Arbeitnehmer oder Selbstständiger arbeitet, hat unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit Zugang zu unserer Sozialversicherung. Die Texte in der Rubrik „Bürger“ betreffen vor allem Arbeitnehmer und Selbstständige.
Beamte finden alle Informationen zu ihrem Status auf der Website von BOSA.
Personen, die eine belgische Sozialleistung beziehen, sind Arbeitnehmern und/oder Selbstständigen gleichgestellt.
Wie sieht es aus, wenn Sie kein Recht auf Sozialversicherung haben?
Wer nicht unter die Sozialversicherung fällt, kann Sozialhilfe beantragen (Grundeinkommen, Einkommensgarantie für Betagte und Behindertenbeihilfen).
Zum internationalen Teil des Portals
EU-Bürger und Staatsangehörige von Ländern, mit denen Belgien ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, können sich über die Rubrik International des Portals auch an Coming2Belgium, Working in Belgium und Settling in Belgium wenden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen über die soziale Sicherheit lesen Sie in der Broschüre Alles was Sie schon immer über die soziale Sicherheit wissen wollten (auf Französisch).