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8.3.2.4. Beginn- und Enddatum des Quartals

Das Beginn- und Enddatum des Quartals bezieht sich stets auf das gesamte Quartal und darf nicht mit dem Beginn- und Enddatum der Beschäftigungszeile verwechselt werden (siehe 8.3.3.1.).

Das heißt, als Beginndatum – auch dann wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Quartals den Dienst antritt – wird das Beginndatum des Quartals und nicht das Datum, an dem der Arbeitnehmer seinen Dienst angetreten hat, angegeben.

Beginn- und Enddatum entsprechen immer dem ersten Tag (01.01., 01.04., 01.07., 01.10.) bzw. dem letzten Tag (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) des gesetzlichen Quartals.