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6.2.3.1. Berufsübergangsprogramm in der Flämischen Region

Die flämische Regierung hat die Berufsübergangsprogramme mit Wirkung vom 01.10.2015 in der Flämischen Region abgeschafft. Das LSS gewährt einer Verwaltung, die einen Langzeitarbeitslosen in einem Berufsübergangsprogramm in einer Niederlassungseinheit in der Flämischen Region einstellt, keine Zielgruppenermäßigung mehr.