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5.2.2. Vertragspersonal

Für das Vertragspersonal der provinzialen und lokalen Verwaltungen betragen die persönlichen Sozialversicherungsbeiträge 13,07 %. Der Arbeitgebergrundbeitrag wird auf 23,07 % festgelegt.

Die persönlichen Sozialversicherungsbeiträge setzen sich zusammen aus:

  • dem Beitrag für den Sektor Entschädigungen der obligatorischen Kranken- und Invalidenversicherung: 1,15%;
  • dem Beitrag für den Sektor Gesundheitspflege der obligatorischen Kranken- und Invalidenversicherung: 3,55%;
  • dem Beitrag für den Sektor Arbeitslosigkeit: 0,87%;
  • 8,86% für das System der Alters- und Hinterbliebenenpensionen der Arbeitnehmer: 7,50%.

Vom Arbeitgebergrundbeitrag von 23,07 % werden die Arbeitgeberbeiträge der nicht anwendbaren Sozialversicherungsregelungen abgezogen. Konkret verringert sich der Arbeitgebergrundbeitrag um

  • 1% für die Regelung der Berufskrankheiten des Privatsektors;
  • 0,30% für die Regelung der Arbeitsunfälle des Privatsektors, wenn das Personal der provinzialen und lokalen Verwaltung der Arbeitsunfallregelung des öffentlichen Sektors unterliegt.