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2.3.2.1. Der Begriff „Dimona“

DIMONA (Déclaration IMmédiate – ONmiddellijke Aangifte) ist die Abkürzung für Unmittelbare Beschäftigungsmeldung. Es handelt sich um eine elektronische Meldung, die dazu dient, den Einrichtungen der Sozialen Sicherheit jeden Dienstantritt oder -austritt eines Arbeitnehmers bei einem Arbeitgeber unmittelbar zu melden. Alle in Belgien ansässigen Arbeitgeber, einschließlich der lokalen und provinzialen Verwaltungen, sind dazu verpflichtet, Dimona-Meldungen vorzunehmen (siehe 7.1.).