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3.3.6.2. Bedingungen bezüglich der Leistungstage

  • Die Anzahl der Tage, an denen der Künstler Leistungen oder Werke vollbringt, ist auf 30 Tage pro Kalenderjahr beschränkt.
  • Die Anzahl der Tage, an denen der Künstler Leistungen oder Werke vollbringt, ist auf 7 aufeinander folgende Tage bei ein und demselben Auftraggeber beschränkt.

Im Falle der Überschreitung der Höchstzahl der zulässigen Tage werden der Künstler und der Auftraggeber, bei dem die Überschreitung stattgefunden hat, ebenso wie die Auftraggeber, die nach dieser Überschreitung für die Höchstzahl der Tage auf die Dienste des Künstlers zurückgreifen, für alle Entschädigungen, die sie dem Künstler im Laufe des betreffenden Kalenderjahres gezahlt haben, der Sozialversicherungsregelung für Arbeitnehmer unterworfen.