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3.2.1.5. Verfahren

Jeder geschützte und nicht geschützte lokale Mandatsträger muss seine Eigenschaft der Verwaltung gegenüber durch eine eidesstattliche Erklärung bestätigen. Die eidesstattliche Erklärung wird ergänzt mit den notwendigen Informationen oder Dokumenten, um ggf. den Zustand des Mandatsträgers für den Schutz auf dem Gebiet der Gesundheitspflege zu bestimmen.

Das vom nicht geschützten lokalen Mandatsträger zu beachtende Meldeverfahren und die erforderlichen Beweisstücke für die Inanspruchnahme des ergänzenden Sozialstatuts sind im Königlichen Erlass vom 02.08.2002 festgelegt.

Innerhalb einer Frist von zwei Jahren muss dies durch eine Bescheinigung der Krankenkasse, welcher der betreffende Mandatsträger angeschlossen ist, bestätigt werden. Diese Bescheinigung muss der Verwaltung bis zwei Jahre nach Ablauf des zuletzt ausgeübten Mandats jährlich vorgelegt werden.