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6.4.3.7. Ausbildungsprojekt für Krankenpfleger

Der zuständige Minister kann einen Teil der „Maribel sozial“-Mittel dem Projekt „Ausbildung 600 – öffentlicher Sektor“ zuweisen. Dieses Projekt bietet Arbeitnehmern aus den föderalen Gesundheitssektoren die Möglichkeit, für eine Dauer von höchstens vier Studienjahrenein Studium als Bachelor der Krankenpflege (A1) mit Lohnfortzahlung oder für eine Dauer von höchstens drei Studienjahren ein Studium als Graduierter Krankenpfleger (A2) mit Lohnfortfahrtzahlung zu absolvieren. Für diese Ausbildung muss der Arbeitnehmer folgende Zulassungskriterien erfüllen:

  • in einer öffentlichen Einrichtung der föderalen Gesundheitssektoren beschäftigt sein: Krankenhaus, psychiatrisches Pflegeheim, Initiative des begleiteten Wohnens, Dienste für Heimpflege, Seniorenheim, Alten- und Pflegeheim, Tagespflegestätte, Gesundheits- und Sozialzentrum oder Rehabiliationszentrum;
  • mindestens halbzeitlich als vertragliches oder statutarisches Personalmitglied beschäftigt sein, mit der Garantie des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer nach seiner Auswahl für die Ausbildung während der Dauer der Ausbildung im Dienst bleibt;
  • mindestens drei Jahre Erfahrung in einer oder mehreren privaten oder öffentlichen Einrichtungen, die zu den föderalen Gesundheitssektoren gehören;
  • bei Ausbildungsbeginn noch über eine Laufbahnperspektive von 5 Jahren pro Studienjahr verfügen;
  • weder ein Brevet noch ein Graduat noch einen Abschluss als Bachelor der Krankenpflege besitzen;
  • die Zulassungskriterien für den Unterricht erfüllen, den der Arbeitnehmer besuchen möchte;
  • sich verpflichten, nach erfolgreicher Ausbildung mindestens fünf Jahre als (vollzeitlicher oder teilzeitlicher) Pfleger in dem Sektor zu arbeiten.

Arbeitgeber der föderalen Gesundheitssektoren werden vom LSS in einer Zwischenzeitlichen Anweisung über neue Auswahlen im Rahmen des Projekts „Ausbildung 600 – öffentlicher Sektor“ informiert. Erfüllt ein Arbeitnehmer die Zulassungskriterien, kann er sich bewerben, indem er ein Anmeldeformular zusammen mit der Arbeitgeberbescheinigung, der Schulbescheinigung und der Bescheinigung über die medizinische Eignung beim LSS einreicht. Der Verwaltungsausschuss des Maribel Sozial Fonds des öffentlichen Sektors wählt die Bewerber anhand objektiver Kriterien aus und informiert den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber schriftlich über die Entscheidung und die Regelung. Die Zulassung zur Ausbildung ist erst dann endgültig, wenn sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber die zur Zustimmung unterzeichnete Regelung an den LSS zurücksenden und der Arbeitnehmer an einer der obligatorischen Informationssitzungen teilgenommen hat.

Während der Dauer der Ausbildung trägt der Arbeitgeber die Lohnkosten des Arbeitnehmers, der die Ausbildung besucht; er kann aber eine Ersatzkraft einstellen. Der Maribel Sozial Fonds finanziert die Beschäftigung der Ersatzkraft bis zu einer Höhe von 35.065,96 EUR pro vollzeitlich beschäftigten Arbeitnehmer.