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2.3.4.3. Übermittlung der Meldung von Sozialrisiken

Die provinzialen und lokalen Verwaltungen können der Sozialen Sicherheit die MSR auf drei Wegen übermitteln:

  • über die Portalsite der sozialen Sicherheit. Diese Meldeart ist für Arbeitgeber bestimmt, die nur eine geringe Anzahl von Meldungen vornehmen;
  • mittels Papierformulars, das der zuständigen Einrichtung der Sozialen Sicherheit zu übermitteln ist;
  • In Form strukturierter Berichte, wie FTP oder SFTP. In solchen Fällen wird die Technik der Dateiübertragung genutzt. Für Verwaltungen oder Rechenzentren, die (wöchentlich) eine große Anzahl von Meldungen von Sozialrisiken vornehmen müssen, lohnt sich die Anwendung dieser Technik. Absender, die sich mit dem Gedanken befassen in diese Technik zu investieren, können mit dem Eranova Contact-Center Verbindung aufnehmen (Telefon: (02) 511 51 51).
    Die Absender sind verpflichtet, die strukturierten Berichte unabhängig von ihrer Form mit einer digitalen Signatur zu versehen. Diese Signatur erfolgt in Form eines digitalen Zertifikats, das sowohl bei Belgacom als auch bei GlobalSign beantragt werden kann.