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5.4.3.2. Die Teilverantwortung

Eine lokale Verwaltung mit definitiv ernannten Personalmitgliedern im Dienst wird zum Teil in Verantwortung genommen und muss nur einen Teil ihrer individuellen Pensionslasten übernehmen, die nicht durch die Basispensionsbeiträge gedeckt werden.

Der Verantwortlichkeitsbeitrag ist ein Prozentsatz, der den Unterschied zwischen der individuellen Pensionslast (die an die ehemaligen definitiv ernannten Personalmitglieder der lokalen Verwaltung ausgezahlt wird) und dem Ertrag aus dem (von der lokalen Verwaltung) bezahlten Basispensionsbeitrag darstellt. Der Prozentanteil, den die lokale Verwaltung selbst übernommen muss, ist der Verantwortlichkeitskoeffizient (= RC). Der übrige Saldo wird vom solidarischen Pensionsfonds der provinzialen und lokalen Verwaltungen übernommen.

Der Verantwortlichkeitskoeffizient ist für alle in Verantwortung genommenen Arbeitgeber „gleich“, unabhängig vom Pool, dem der Arbeitgeber vor dem 01.01.2012 angeschlossen war.

Der Verantwortlichkeitsbeitrag „unterscheidet“ sich je nach Verwaltung, da die Pensionslast des früheren definitiv ernannten Personalmitglieds und die individuelle Lohnmasse der derzeitigen definitiv ernannten Personalmitglieder von Verwaltung zu Verwaltung verschieden sind. Der Beitrag entspricht dem Produkt aus dem Verantwortlichkeitskoeffizienten und der Differenz zwischen

  • der Pensionslast (PL) und
  • den Pensionsbeiträgen für die definitiv ernannten Personalmitglieder (BB% X LM)

Bei der Berechnung des Verantwortlichkeitsbeitrags einer lokalen Polizeizone werden die Pensionen der Gemeindepolizei, die vor 01.04.2001 anliefen, in die Pensionslast aufgenommen.