7.5.3.3. Betreuer
Der Arbeitgeber muss für jeden Tag, an dem ein Betreuer beschäftigt und von Sozialversicherungsbeiträgen befreit wird (siehe 3.3.3.) eine Dimona vom Typ „A17“ durchführen.
Eine Verwaltung, die in einem Kalenderjahr mehr als 25 Arbeitstage mit Typ „A17“ in der Dimona angeben möchte, erhält vom LSS einen elektronischen Bericht.