Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

6.2.1.1. Merkmale der Zielgruppenermäßigung

Die Zielgruppenermäßigung ist eine pauschale Ermäßigung der für den Lohn des Arbeitnehmers geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber für bestimmte Zielgruppen von Arbeitnehmern während des Quartals der Einstellung und einer Reihe von darauf folgenden Quartalen in Anspruch nehmen kann.

Das einfache Abgangsurlaubsgeld, das ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der aus dem Dienst ausscheidet, vorzeitig auszahlt, ist nicht Bestandteil der Lohnsumme, die für die Berechnung der Zielgruppenermäßigung in Betracht gezogen wird. Bei dem neuen Arbeitgeber wird das einfache Abgangsurlaubsgeld, das vom früheren Arbeitgeber gezahlt wird, sehr wohl berücksichtigt.

Die Zielgruppenermäßigung wird pro Beschäftigungszeile gewährt. Der Grundbetrag der Pauschalermäßigung sowie die Dauer der Gewährung richten sich nach den Bedingungen, die der Arbeitnehmer und/oder der Arbeitgeber erfüllen.