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6.3.1.3 Bewilligte Vorteile

Das definitiv ernannte Personalmitglied, welches das Recht auf Leistungen in der Hälfte der Arbeitszeit beansprucht, erhält:

  • die Hälfte des Gehalts;
  • eine monatliche Prämie von 295,99 EUR zu Lasten des Arbeitgebers.

Die Prämie wird anteilig verringert, wenn die Hälfte des Gehalts nicht vollständig gezahlt wird.

Von diesem Gehalt für die Leistungen in der Hälfte der Arbeitszeit werden Sozialversicherungsbeiträge und Pensionsbeiträge einbehalten. Die Prämie ist von Sozialversicherungsbeiträgen und Pensionsbeiträgen befreit.

Die Abwesenheitsperiode wird außerdem als Urlaub betrachtet und mit einem Zeitraum aktiven Dienstes (oder einer analogen Situation) gleichgesetzt.