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5.4.3.7. Die Rolle des Föderalen Pensionsdienstes


Ab 01.01.2017 ist der Föderale Pensionsdienst (FPD) für die Berechnung des geschuldeten Verantwortlichkeitsbeitrags zuständig (das LSS fungiert als Einnahmestelle).

Die provinzialen und lokalen Verwaltungen, die dem solidarischen Pensionsfonds angeschlossen sind (oder sich ihm anschließen möchten), können den Föderalen Pensionsdienst ab 01.01.2017 über die E-Mail-Adresse HB4@sfpd.fgov.be für folgende Aspekte kontaktieren:

  • die Erstellung von Simulationen des Verantwortlichkeitsbeitrags;
  • die Berechnung des Verantwortlichkeitsbeitrags;
  • die Feststellung des Basispensionsbeitragssatzes;
  • die Feststellung des Verantwortlichkeitskoeffizienten;
  • die Meldung der Einrichtung, die die Pensionen bezahlt (der FPD oder eine Vorsorgeeinrichtung);
  • die Ausarbeitung und Meldung von bilateralen Abkommen zur Verteilung der Pensionslasten anlässlich einer Umstrukturierung mit Übertragung des statutarischen Personals.