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3.3.6. Geringe Entschädigungsregelung für Künstler

Entschädigungen für Personen, die künstlerische Leistungen vollbringen und/oder künstlerische Werke produzieren, gelten als Kostenvergütungen, die von Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind, sofern sie gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen: