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5.4.3.5. Der Verantwortlichkeitskoeffizient

Der gesetzliche Verantwortlichkeitskoeffizient ist auf mindestens 50% festgelegt.

In einer Übergangsperiode von 2012 bis 2015 wird ein Teil der anderen verfügbaren Rücklagen („Amortisierungsfonds“) dazu verwendet, um einen Teil der ergänzenden Arbeitgeberbeiträge, welche die in die Verantwortung genommenen Verwaltungen dem solidarischen Pensionsfonds schulden, zu finanzieren. Dadurch konnte der gesetzliche Verantwortlichkeitskoeffizient auf 36,97% für das Jahr 2012, auf 38,26% für das Jahr 2013, auf 39,24% für das Jahr 2014 und auf 45,41% für das Jahr 2015 sinken.