2.4.6.4. Die Verjährungsfrist der Beiträge für eine Vertragsbruchentschädigung
Die Entschädigung wegen unrechtmäßiger Beendigung des Dienstverhältnisses muss spätestens am letzten Tag des Monats nach dem Quartal, in welchem diese Entschädigungen geschuldet werden, gemeldet werden.
Für eine ausstehende Vertragsbruchentschädigung gilt dieselbe Regelung wie für Lohnrückstände. Sie muss spätestens im Monat nach dem Monat, in welchem die Vertragsbruchentschädigung geschuldet wird, gemeldet werden.
Die Verjährungsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem die oben genannte Zahlungsfrist abgelaufen ist.