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6.2.8. Zielgruppenermäßigung für Mentoren

Ein Arbeitgeber, der die Zielgruppenermäßigung für Mentoren in Anspruch nehmen möchte, muss sich dazu verpflichten, Praktika oder eine Ausbildung zu organisieren und mehrere Mentoren mit der Durchführung oder der Betreuung dieser Praktika oder der Ausbildungen zu betrauen.

Ein Mentor ist ein Arbeitnehmer, der Praktika betreut und die Ausbildung gewährleistet von:

  • Lehrlingen oder Lehrern aus dem vollzeitlichen technischen und beruflichen Sekundarunterricht oder dem Teilzeitunterricht;
  • Arbeitssuchenden unter 26 Jahren, die eine Berufsausbildung besuchen;
  • unter 26 Jahre alten Kursteilnehmern des Erwachsenenunterrichts,
  • unter 26 Jahre alten Kursteilnehmern, die eine von der zuständigen Gemeinschaft anerkannte Ausbildung besuchen.

Ein Arbeitnehmer wird nur dann als Mentor betrachtet, wenn

  • er über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in dem Beruf verfügt, der als Praktikum oder Ausbildung gelehrt wird,
  • er über ein Zeugnis verfügt, aus dem hervorgeht, dass er eine Mentorausbildung erfolgreich besucht hat, oder eine Beurteilung zur Bestätigung seiner Kompetenzen als Mentor vorweisen kann.

Die Verpflichtung des Arbeitgebers, Praktika oder eine Ausbildung zu organisieren, wird vom LSS auf der Grundlage der Meldung der Praktikanten, Kursteilnehmer, Lehrlinge... in der Dimona oder der DmfAPPL festgelegt.

Ein Arbeitgeber kann eine Zielgruppenermäßigung für Mentoren nur dann erhalten, wenn er der Dienststelle Mentorenermäßigung des flämischen Ministeriums „Beschäftigung und Sozialwirtschaft” oder der Direktion Beschäftigungsmaßnahmen und Mehrwertwirtschaft von „Brüssel – Wirtschaft und Beschäftigung” die folgenden Dokumente vorlegt:

  • ein Verzeichnis der beschäftigten Mentoren,
  • für jeden Mentor den Nachweis über die erforderliche minimale praktische Erfahrung,
  • für jeden Mentor eine Kopie des Zeugnisses über die besuchte Mentorausbildung.

Die Unterlagen müssen bei der zuständigen regionalen Dienststelle spätestens am letzten Tag des Quartals nach dem Quartal des Antrags der Zielgruppenermäßigung eingehen. Bei Überschreiten dieser Frist wird die Zielgruppenermäßigung erst ab dem Quartal gewährt, in dem diese Voraussetzung erfüllt wird.

Der Betrag der Zielgruppenermäßigung entspricht 800 EUR pro Quartal und wird während der Gültigkeitsdauer des Vertrages oder für maximal vier Quartale gewährt.

In einem bestimmten Quartal kann der Arbeitgeber die Zielgruppenermäßigung für Mentoren für eine Anzahl von Mentoren beanspruchen, die einem Fünftel der Anzahl Personen entspricht, deren Praktikum oder Ausbildung in diesem Quartal beginnt, läuft oder endet. Die Aufrundung dieser Teilung erfolgt auf die größere Einheit.

Weitere Informationen über die von Mentoren zu erfüllenden Bedingungen finden Sie auf der Website des flämischen Ministeriums „Beschäftigung und Sozialwirtschaft“ oder von „Brüssel – Wirtschaft und Beschäftigung“.

Die Zielgruppenermäßigung für Mentoren wurde für Arbeitnehmer, die in einer Niederlassungseinheit der Wallonischen Region beschäftigt sind (mit Ausnahme der Deutschsprachigen Gemeinschaft), abgeschafft.