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2.3.2.2. Der elektronische Personalbestand

Die Meldung – die Vornahme der Dimona-Meldungen – aller Personalmitglieder, mit denen die Verwaltung eine Arbeitsbeziehung unterhält, führt dazu, dass ein elektronischer Personalbestand angelegt wird, der die Beschäftigung innerhalb der Verwaltung umfassend wiedergibt.