2.3.2.2. Der elektronische Personalbestand
Die Meldung – die Vornahme der Dimona-Meldungen – aller Personalmitglieder, mit denen die Verwaltung eine Arbeitsbeziehung unterhält, führt dazu, dass ein elektronischer Personalbestand angelegt wird, der die Beschäftigung innerhalb der Verwaltung umfassend wiedergibt.