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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die öffentlichen Einrichtungen für soziale Sicherheit verpflichten sich, diese Seite barrierefrei zugänglich zu machen, wie es das Gesetz vom 19. Juli 2018 über den Zugang zu den Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen vorsieht. Sehen Sie den vollständigen Wortlaut des Gesetzes vom 19. Juli 2018 auf der Website des Belgischen Amtsblattes (auf Französisch) Neues Fenster ein.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der sozialen Sicherheit.

Grad der Einhaltung

Eine vereinfachte Prüfung dieser Website wurde durchgeführt und ergab, dass die Anforderungen in Sachen Barrierefreiheit teilweise erfüllt werden. Lesen Sie bei Interesse die pdf-Datei mit dem vollständigen Text der europäischen Norm EN 301 549 auf der Website des ETSI (auf Englisch) .pdf - Neues Fenster.

Die vollständige Einhaltung kann erst nach einer eingehenden Prüfung garantiert werden.

Weitere Informationen können Sie im vereinfachten Prüfbericht einsehen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Seiten der Website enthalten nicht barrierefreie Inhalte und erfüllen die folgenden Kriterien nicht:

  • Einige Seiten enthalten Bilder (img-Elemente) ohne alt-Attribut. Dabei handelt es sich um Text, der als Alternative zu nicht in Textform angezeigten Inhalten dient.
  • Verwendung des alt-Attributs für das Element img
  • Verwenden Sie h1-h6 zur Kennzeichnung von Abschnittsüberschriften
  • Verwenden Sie semantisches Markup, um unterstrichenen oder besonderen Text zu markieren
  • Verwenden Sie die Attribute id und header, um Datenzellen mit Kopfzellen in Datentabellen zu verknüpfen
  • Beschreiben Sie die Beziehung zwischen td- und th-Elementen mit den Attributen scope oder headers
  • Achten Sie auf ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1 zwischen dem Text (und Text in Bildform) und dem Texthintergrund
  • Fügen Sie am Anfang jeder Seite einen Link ein, der direkt zum Hauptinhaltsbereich führt
  • Hinzufügen eines Links am Anfang eines sich wiederholenden Inhaltsblocks, um zum Ende dieses Blocks zu gelangen
  • Hinzufügen von Links am Anfang der Seite, die zu den einzelnen Inhaltsbereichen führen
  • Geben Sie einen Titel mit dem Element title
  • Verwendung von Sprachattributen im html-Element
  • Verwendung von Formularelementen und Links

Einige Seiten der Website enthalten Dateien (pdf, Dokumente, Videos...), deren Barrierefreiheit bei einer vereinfachten Prüfung nicht garantiert werden kann.

Angebotene Alternativen

Derzeit gibt es keine Alternative für die nicht barrierefreien Inhalte. Bei Fragen oder Problemen mit dem Zugriff auf bestimmte Inhalte kontaktieren Sie uns bitte.

Ausarbeitung dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf:

  • den Ergebnissen des Bosa Accessibility Tool
  • einer kritischen Analyse auf Grundlage der WCAG-Prinzipien
  • manuellen Tests
  • dem Prüfbericht
  • Tests mit dem Screenreader JAWS (Job Access With Speech)

Die Prüfung wurde am 21.06.2023 durchgeführt.

Sehen Sie den vereinfachten Prüfbericht zur Barrierefreiheit dieser Website ein.

Diese Erklärung wurde am 23.12.2024 erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 23.12.2024 überarbeitet.

Kontaktangaben

Haben Sie Fragen oder Hinweise zur Barrierefreiheit dieser Website? Nutzen Sie das Kontaktformular auf der Website der sozialen Sicherheit.

Sie haben uns eine Frage oder einen Hinweis übermittelt und haben keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten? Wenden Sie sich an den Föderalen Ombudsmann über contact@foderalerombudsmann.be.