Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

8.8.2. Tabelle mit Codes

In der DmfAppl ist ein Code aus 4 Ziffern für die Berechnung der Beitragsermäßigung anzugeben. Die Liste der Codes finden Sie in der strukturierten Anlage 33.

Ein Ermäßigungscode kann in der DmfAPPL verwendet werden für:

  • Arbeitsbonus: Code 0001
  • Ermäßigung Umstrukturierung: Code 0601, 3601, 3611 oder 3611
    • Übergangsperiode Flämische Region: Code 6040 oder 6041
  • Zielgruppenermäßigung Langzeitarbeitssuchende
    • abgeschlossen vor dem 01.01.04
      • Eingliederungssozialwirtschaft (ESW): Code 1142
    • abgeschlossen nach dem 31.12.2003
      • Aktiva-Plan, jünger als 45 Jahre: Code 3200, 3201, 3202, 3203 oder 3205
      • Aktiva-Plan, mindestens 45 Jahre: Code 3210 oder 3211
      • Berufsübergangsprogramm: Code 3220, 3221, 3230 oder 3231
      • Eingliederungssozialwirtschaft (ESW): Code 3240, 3241 oder 3250
    • Übergangsperiode Flämische Region für Aktiva-Plan: Code 6000, 6001, 6002, 6003, 6004, 6005 oder 6006
  • Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer;
    • Erstbeschäftigung: Code 3410, 3411 oder 3412
    • Jugendlicher bis 31.12. des Jahres, in dem er 18 wird: Code 3430
    • Übergangsperiode Flämische Region: Code 6030, 6031, 6032 oder 6033
  • Zielgruppenermäßigung Mentoren: Code 3800
  • Zielgruppenermäßigung bezuschusstes Vertragspersonal: Code 4001
  • Zielgruppenermäßigung Ersatz für (freiwillige) Viertagewoche: Code 4100
  • Zielgruppenermäßigung Künstler: Code 4300
  • Zielgruppenermäßigung zugelassene Tageseltern: Code 4400
  • Zielgruppenermäßigung ÖSHZ-Arbeitnehmer Artikel 60 §7: Code 4500
    • Übergangsperiode Flämische Region: Code 6050
  • Flämische Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer
    • geringe oder mittlere Qualifikation: Code 6300 oder 6301
    • Lehrling: Code 6310
    • junge Arbeitnehmer in beruflicher Bildung in Teilzeit mit einem Teilzeitarbeitsvertrag: Code 6311.

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen:

  • ob in der DmfAPPL die Ermäßigung auf dem Niveau von jeder einzelnen Beschäftigungszeile (BZ) oder getrennt oder global für alle Leistungen des Arbeitnehmers (AN) berechnet werden muss;
  • ob das Beginndatum der Ermäßigung anzugeben ist;
  • ob der Betrag der beantragten Ermäßigung zu beantragen ist;

Beschreibung

DmfAPPL



Code

Niveau

Datum

Betrag


Ermäßigung der persönlichen Beiträge im Rahmen eines Arbeitsbonus

0001

WIN

-

obligatorisch


Ermäßigung der persönlichen Beiträge im Rahmen von Umstrukturierungen

0601

WIN

X

obligatorisch


Übergangsperiode – ESW abgeschlossen vor dem 01.01.2004

1142

BS

-

optional


Langzeitarbeitssuchender, jünger als 45 Jahre – 312 Tage in einer Periode von 18 Monaten oder 156 Tage in einer Periode von 9 Monaten nach der Schließung eines Unternehmens

3200

BS

X

optional


Langzeitarbeitssuchender, jünger als 45 Jahre – 624 Tage in einer Periode von 36 Monaten

3201

BS

X

optional


Langzeitarbeitssuchender, jünger als 45 Jahre – 936 Tage in einer Periode von 54 Monaten

3202

BS

X

optional


Langzeitarbeitssuchender, jünger als 45 Jahre – 1560 Tage in einer Periode von 90 Monaten

3203

BS

X

optional


Langzeitarbeitssuchender, jünger als 30 Jahre und gering qualifiziert – 156 Tage in einer Periode von 9 Monaten

3205

BS

X

optional


Langzeitarbeitssuchender, mindestens 45 Jahre – 156 Tage in einer Periode von 9 Monaten

3210

BS

X

optional


Langzeitarbeitssuchender, mindestens 45 Jahre – 312 Tage in einer Periode von 18 Monaten oder 468 Tage in einer Periode von 27 Monaten

3211

BS

X

optional


Berufsübergangsprogramm – jünger als 25 Jahre, gering qualifiziert und mindestens 9 Monate Beihilfe oder jünger als 45 Jahre und mind. 12 Monate Leistungen

3220

BS

-

optional


Berufsübergangsprogramm – jünger als 45 Jahre – mindestens 24 Monate Leistungen

3221

BS

-

optional


Berufsübergangsprogramm – mindestens 45 Jahre – mindestens 12 Monate Leistungen

3230

BS

-

optional


Berufsübergangsprogramm – mindestens 45 Jahre – mindestens 24 Monate Leistungen

3231

BS

-

optional


ESW – jünger als 45 Jahre – 312 Tage in einer Periode von 18 Monaten oder 156 Tage in einer Periode von 9 Monaten

3240

BS

-

optional


ESW – jünger als 45 Jahre – 624 Tage in einer Periode von 36 Monaten oder 312 Tage in einer Periode von 18 Monaten

3241

BS

-

optional


ESW – mindestens 45 Jahre – 156 Tage in einer Periode von 9 Monaten

3250

BS

-

optional


Junger Arbeitnehmer: Erstbeschäftigungsabkommen und gering qualifiziert

3410

BS

X

optional


Junger Arbeitnehmer: Erstbeschäftigungsabkommen und sehr gering qualifiziert, oder gering qualifiziert und ausländischer Herkunft, oder gering qualifiziert und leicht behindert

3411

BS

X

optional


Junger Arbeitnehmer: Erstbeschäftigungsabkommen und mittlere Qualifikation

3412

BS

X

optional


Junger Arbeitnehmer: bis 31. Dezember des Jahres, in dem der Jugendliche 18 Jahre alt wird

3430

BS

-

optional


Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge bei Umstrukturierung – jünger als 45 Jahre

3601

BS

X

optional


Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge bei Umstrukturierung – mindestens 45 Jahre

3611

BS

X

optional


Mentoren

3800

BS

-

optional


Bezuschusstes Vertragspersonal

4001

BS

-

optional


Arbeitnehmer, die als Ersatz eines Arbeitnehmers, der sich für die freiwillige Viertagewoche entschieden hat, eingestellt werden

4100

BS

-

optional


Künstler

4300

BS

-

optional


Zugelassene Tageseltern

4400

BS

-

optional


Arbeitnehmer, die im Rahmen von Artikel 60 § 7 des Gesetzes vom 08.07.1976 eingestellt wurden

4500

BS

-

optional


Übergansgperiode Flämische Region: jünger als 45 Jahre – 312 Tage in einer Periode von 18 Monaten oder 156 Tagen in einer Periode von 9 Monaten nach der Schließung eines Unternehmens
6000

BS

X
optional



Übergansgperiode Aktiva-Plan Flämische Region: jünger als 45 Jahre – 624 Tage in einer Periode von 36 Monaten
6001

BS

X
optional



Übergansgperiode Aktiva-Plan Flämische Region: jünger als 45 Jahre – 936 Tage in einer Periode von 54 Monaten
6002

BS

X
optional



Übergansgperiode Aktiva-Plan Flämische Region: jünger als 45 Jahre – 1560 Tage in einer Periode von 90 Monaten
6003

BS

X
optional



Übergansgperiode Aktiva-Plan Flämische Region: jünger als 30 Jahre – 156 Tage in einer Periode von 9 Monaten
6004

X
optional



Übergansgperiode Aktiva-Plan Flämische Region: jünger als 45 Jahre – 156 Tage in einer Periode von 9 Monaten
6005

BS

X
optional



Übergansgperiode Flämische Region: mindestens 45 Jahre – 312 Tage in einer Periode von 18 Monaten oder 468 Tagen in einer Periode von 27 Monaten

6006

BS
X

optional



Übergangsperiode junge Arbeitnehmer in der Flämischen Region: Erstbeschäftigungsabkommen und gering qualifiziert

6030
BS
X
optional
Übergangsperiode junge Arbeitnehmer Flämische Region: Erstbeschäftigungsabkommen und sehr gering qualifiziert oder gering qualifiziert und ausländischer Herkunft oder gering qualifiziert und leicht behindert
6031
BS
X
optional

Übergangsperiode junge Arbeitnehmer in der Flämischen Region: Erstbeschäftigungsabkommen und gering qualifiziert 6032 BS
X
optional
Übergangsperiode junge Arbeitnehmer Flämische Region: bis 31.12. des Jahres, in dem der Jugendliche 18 Jahre alt wird

6033


BS

X


optional
Übergansgperiode Umstrukturierung Flämische Region: jünger als 45 Jahre

6040

BS
X

optional



Übergansgperiode Umstrukturierung Flämische Region: mindestens 45 Jahre
6041

BS

X
optional



Übergangsperiode Arbeitnehmer, die im Rahmen von Artikel 60 § 7 des Gesetzes vom 08.07.1976 eingestellt wurden – Flämische Region
6050

BS
optional



Junge Arbeitnehmer Flämische Region – gering qualifiziert
6300
BS
X
optional

Junge Arbeitnehmer Flämische Region – mittlere Qualifikation
6301
BS
X
optional

Junge Arbeitnehmer Flämische Region – Lehrling 6310 BS X
optional

Junge Arbeitnehmer Flämische Region – mit alternierender Ausbildung
6311

BS
optional



Aktiva-Plan – Langzeitarbeitssuchender – jünger als 45 Jahre – Vorbeugungs- und Sicherheitspolitik

8200

BS

X

optional


Aktiva-Plan – Langzeitarbeitssuchender – mindestens 45 Jahre – Vorbeugungs- und Sicherheitspolitik

8210

BS

X

optional


Für die Ermäßigungscodes 3410, 3411, 3412, 6030, 6031 und 6032 und 6310 (Erstbeschäftigungsabkommen) wird die Ermäßigung nicht gewährt, wenn für denselben Arbeitnehmer nicht gleichfalls der erforderliche Code im Feld „Maßnahme zur Förderung der Beschäftigung“ auf dem Niveau der Beschäftigungszeile angegeben wird (= Codes 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 oder 18).