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6.2.1.5. Arten der Zielgruppenermäßigung

Die provinzialen und lokalen Verwaltungen können eine Zielgruppenermäßigung erhalten für:

  • Langzeitarbeitssuchende, die im Rahmen der Berufsübergangsprogramme, des Aktiva-Plans und der Eingliederungssozialwirtschaft (ESW) eingestellt wurden;
  • junge Arbeitnehmer mit geringer oder mittlerer Qualifikation, die mit einem Erstbeschäftigungsabkommen eingestellt werden;
  • Jugendliche, die bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem sie 18 Jahre alt werden, eingestellt sind;
  • die Zielgruppenermäßigung für Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Umstrukturierung eines Privatunternehmens entlassen wurden;
  • Mentoren;
  • bezuschusstes Vertragspersonal;
  • Vertragspersonal, das Arbeitnehmer in der (freiwilligen) Viertagewoche ersetzt;
  • Künstler;
  • Tageseltern;
  • Arbeitnehmer, die im Rahmen von Artikel 60 §7 des Gesetzes vom 8. Juli 1976 beschäftigt sind.
  • junge Arbeitnehmer mit geringer oder mittlerer Qualifikation in der Flämischen Region;
  • Lehrlinge in der Flämischen Region.

Die vertraglichen Arbeitnehmer kommen für die vier Arten der Zielgruppenermäßigung in Betracht, die von den provinzialen und lokalen Verwaltungen beansprucht werden können.

Die definitiv ernannten Personalmitglieder können die Zielgruppenermäßigung für Arbeitnehmer, die im Rahmen von Umstrukturierungen entlassen wurden, und die Zielgruppenermäßigung für Mentoren beanspruchen.