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6.2.1.3. Gewährung der Zielgruppenermäßigung

Der Betrag Pg wird von der Summe der nachfolgend aufgeführten Arbeitgeberbeiträge für die soziale Sicherheit, die für die Beschäftigung des Arbeitnehmers einbehalten werden, abgezogen:

  • Arbeitgebergrundbeitrag;
  • Arbeitgeberbeitrag der provinzialen und lokalen Verwaltungen für den Sektor Berufskrankheiten;
  • den Lohnmäßigungsbeitrag.

Die Ermäßigung wird jedoch nicht angewandt auf:

  • den Arbeitslosenbeitrag von 1,60%, der von Verwaltungen, die mindestens 10Arbeitnehmer mit der Urlaubsregelung des Privatsektors beschäftigen, geschuldet wird, und den Anteil des Lohnmäßigungsbeitrags (= 0,09%), der sich darauf bezieht,
  • den Arbeitgeberbeitrag von 0,01% zur Finanzierung des Asbestfonds.
  • den spezifischen Arbeitgeberbeitrag von 0,02% für die Arbeitsunfallregelung des Asbestfonds.