6.2.1.3. Gewährung der Zielgruppenermäßigung
Der Betrag Pg wird von der Summe der nachfolgend aufgeführten Arbeitgeberbeiträge für die soziale Sicherheit, die für die Beschäftigung des Arbeitnehmers einbehalten werden, abgezogen:
- Arbeitgebergrundbeitrag;
- Arbeitgeberbeitrag der provinzialen und lokalen Verwaltungen für den Sektor Berufskrankheiten;
- den Lohnmäßigungsbeitrag.
Die Ermäßigung wird jedoch nicht angewandt auf:
- den Arbeitslosenbeitrag von 1,60%, der von Verwaltungen, die mindestens 10Arbeitnehmer mit der Urlaubsregelung des Privatsektors beschäftigen, geschuldet wird, und den Anteil des Lohnmäßigungsbeitrags (= 0,09%), der sich darauf bezieht,
- den Arbeitgeberbeitrag von 0,01% zur Finanzierung des Asbestfonds.
- den spezifischen Arbeitgeberbeitrag von 0,02% für die Arbeitsunfallregelung des Asbestfonds.