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6.1.2. Umstrukturierung

Eine Ermäßigung der persönlichen und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung wird Arbeitnehmern gewährt,

  • die von einem Privatunternehmen im Rahmen einer Umstrukturierung oder im Rahmen eines Konkursverfahrens, einer Liquidation oder einer Unternehmensschließung entlassen wurden und
  • anschließend bei einem anderen Arbeitgeber ihren Dienst wieder antreten.
    Als neuer Arbeitgeber gilt jeder andere Arbeitgeber des betreffenden Unternehmens in Umstrukturierung.

Da auch die provinzialen und lokalen Verwaltungen für Arbeitnehmer, die zuvor von einem Privatunternehmen im Rahmen einer Umstrukturierung entlassen wurden, als neue Arbeitgeber auftreten können, findet das Ermäßigungssystem für die im Rahmen einer Umstrukturierung entlassenen Arbeitnehmer auch auf den Sektor der provinzialen und lokalen Verwaltungen Anwendung.