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6.4.1.1. Betroffene Arbeitgeber

Das LSS zahlt zu Lasten des Zwischendepartementalen Haushaltsfonds Beschäftigungen im öffentlichen und privaten Krankenhaussektor, die nach Anerkennung durch den FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt bezuschusst werden. Die Beträge werden anerkannten oder bezuschussten Krankenhäusern ohne Gewinnerzielungsabsicht gewährt.