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6.2.5.1. Für ein Erstbeschäftigungsabkommen in Betracht kommende Jugendliche

Im Rahmen eines Erstbeschäftigungsabkommens können beschäftigt werden: Jugendliche, die unmittelbar vor ihrer Einstellung weniger als 26 Jahre alt sind. Ein Jugendlicher kann im Rahmen eines Erstbeschäftigungsabkommens bis zum letzten Tag des Quartals eingestellt werden, in dessen Verlauf der oben genannte Jugendliche 26 Jahre alt wird.

Jugendliche, die im Rahmen eines Erstbeschäftigungsabkommens eingestellt werden, werden „neue Arbeitnehmer“ genannt. Neue Arbeitnehmer müssen keine Bedingungen in Bezug auf den erreichten Abschluss erfüllen, aber der Arbeitgeber kann die Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer nur für gering qualifizierte Jugendliche erhalten.