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6.1.2.3. Formalitäten

Das LfA besorgt jedem im Rahmen einer Umstrukturierung entlassenen Arbeitnehmer, die sich bei einer Beschäftigungszelle einträgt, sowie jedem Arbeitnehmer, der infolge von Zahlungsunfähigkeit, Firmenschließung oder -auflösung entlassen wird und einen Antrag auf Arbeitslosengeld einreicht oder dem LfA seinen C4 vorlegt, spontan eine „Ermäßigungskarte Umstrukturierungen“

Die Karte hat eine Gültigkeitsdauer von zwölf oder sechs Monaten ab dem Datum der Ankündigung der kollektiven Entlassung, je nachdem, ob der Arbeitnehmer im Rahmen einer Umstrukturierung oder infolge von Zahlungsunfähigkeit, Firmenauflösung oder -schließung entlassen wurde.

Jeder Arbeitnehmer, der im Rahmen einer Umstrukturierung, eines Konkurses, einer Liquidation oder einer Betriebseinstellung entlassen wurde, erhält nur einmal eine „Ermäßigungskarte Umstrukturierungen“. Die Karte gilt bei jedem neuen Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann aber stets eine Kopie dieser „Ermäßigungskarte Umstrukturierungen“ bekommen, wenn er während der Gültigkeitsperiode den Arbeitgeber wechseln sollte.

Nur für Arbeitnehmer, die während der Gültigkeitsdauer der „Ermäßigungskarte Umstrukturierungen“ eingestellt werden, kann eine Ermäßigung der persönlichen Sozialversicherungsbeiträge gewährt werden.