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6.2.9.3 Bewilligte Vorteile

Bezuschusstes Vertragspersonal unterliegt ab den vollständigen Arbeitgeberbeiträgen für die soziale Sicherheit. Die Verwaltung hat jedoch den Arbeitslosigkeitsbeitrag in Höhe von 1,69 % nicht zu zahlen.

Der Arbeitgeber erhält für das bezuschusste Vertragspersonal:

  • eine Prämie des regionalen öffentlichen Dienstes, die einen wichtigen Teil der Lohnkosten darstellt;
  • eine Zielgruppenermäßigung, die dem Betrag aller Arbeitgeberbeiträge für die soziale Sicherheit, reduziert um den Lohnermäßigungsbeitrag, für die gesamte Beschäftigungsdauer entspricht.

Die Zielgruppenermäßigung wird vom LSS nur dann gewährt, wenn in der DmfAPPL der richtige Ermäßigungscode verwendet wird. Um in den Genuss des Vorteils der Zielgruppenermäßigung für bezuschusstes Vertragspersonal zu kommen, muss der Ermäßigungscode 4001 der Sozialversicherungsmeldung angegeben werden (siehe 8.8.2).

Der Ermäßigungscode 4001 wird verwendet für:

  • das bezuschusste Vertragspersonal der lokalen Verwaltungen

o der Flämischen Region, die im Rahmen eines Projekts angestellt sind (= BVA ohne Kontingentvertrag);
o der Region Brüssel-Hauptstadt;
o der Wallonischen Region;

  • das bezuschusstes Vertragspersonal der lokalen Verwaltungen.