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1.4.5. Personalmitglieder im Gesundheitssektor ohne Anspruch auf Vorteile

Mindestens 52 Jahre alten Personalmitgliedern der Gesundheitssektoren, die die Regelung der Befreiung von Arbeitsleistungen und des Laufbahnendes nicht beanspruchen können, wird eine Reihe zusätzlicher Urlaubstage gewährt. Dies betrifft das Verwaltungspersonal, Wartungspersonal, Küchenpersonal usw. der unter 1.4.2. genannten Arbeitgeber, die das Sozialabkommen über die föderalen Gesundheitssektoren anwenden.

Die Gewährung der zusätzlichen Urlaubstage wird wie folgt festgelegt:

  • 52 Jahre: 5 Tage;
  • 53 Jahre: 8 Tage;
  • 54 Jahre: 10 Tage;
  • 55 Jahre: 13 Tage;
  • 56 Jahre: 15 Tage;
  • 57 Jahre: 18 Tage;
  • 58 Jahre: 20 Tage.

Das berücksichtigte Alter wird am 1. Januar des Jahres erreicht, in dem die zusätzlichen Urlaubstage vorgesehen sind.

Der „Maribel Sozial”-Fonds des öffentlichen Sektors ist für die Finanzierung der Ersatzeinstellungen zuständig.

Der Arbeitgeber, der die Maßnahme des Zusatzurlaubs anwendet und für die Finanzierung eines (von) zusätzlichen Arbeitsplatzes (Arbeitsplätzen) in Betracht kommen möchte, muss ein Antwortfomular ausfüllen und dem LSS übermitteln. Das Formular wird jedes Jahr auf der Portalsite der sozialen Sicherheit bereitgestellt.