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5.5.6.3. Zahlungen von mehr als 30.000 EUR pro Jahr

Wenn die Summe der Zahlungen von Beiträgen und/oder Prämien für den Aufbau einer ergänzenden Pension eines Arbeitnehmers während des Jahres vor dem Beitragsjahr den Betrag von 30.000 EUR pro Jahr überschreitet, dann schuldet der Arbeitgeber für den Teil der Prämien, der 30.000 EUR überschreitet, einen besonderen ergänzenden Arbeitgeberbeitrag von 1,50 %. Der Betrag von 30.000 EUR berücksichtigt die Veränderungen des Verbraucherpreisindex und wird am 1. Januar nach dem Jahr, in dem der Schwellenindex überschritten wurde, angepasst. Für das Jahr2017 entspricht der indexierte Betrag 31.836EUR.