3.3.6.5. Keine Dimona-Meldung oder DmfAPPL-Meldung
Inhalt
- 3.3.6.1. Bedingungen bezüglich der zuerkannten Entschädigungen
- 3.3.6.2. Bedingungen bezüglich der Leistungstage
- 3.3.6.3. Bedingungen bezüglich des Künstlers als Freiwilligen
- 3.3.6.4. Verbot der Kumulierung mit der Entschädigungsregelung für Freiwillige
- 3.3.6.5. Keine Dimona-Meldung oder DmfAPPL-Meldung
Die von einem Künstler im Rahmen der geringen Entschädigungsregelung vollbrachten künstlerischen Leistungen oder produzierten künstlerischen Werke sind ausdrücklich von der Dimona-Meldepflicht ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass die Künstler vom Auftraggeber in der Dimona-Meldung NICHT anzugeben sind.
Ebenso wenig sind sie in der multifunktionellen Quartalsmeldung für soziale Sicherheit (DmfAPPL) anzugeben.