Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

4.1.2. Der allgemeine Lohnbegriff

Sozialversicherungsbeiträge werden nicht nur für den eigentlichen Lohn, sondern auch für zahlreiche andere Vorteile geschuldet. Davon werden einige im Folgenden aufgezählt. Diese Aufzählung ist selbstverständlich nur exemplarischer und keinesfalls umfassender Natur.

Darüber hinaus wird eine Reihe weiterer Vorteile und Entschädigungen per Gesetz ausdrücklich von der Berechnungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge ausgeschlossen. Diese sind zum großen Teil in den vorgenannten Artikeln19, 19bis, 19ter und 19quater des Königlichen Erlasses vom 28.11.1969 aufgezählt.