Flexi-Jobs
Haben Sie ein Unternehmen und suchen Sie Hilfe? Sie dürfen einen Flexi-Jobber engagieren wenn Ihr Unternehmen dem folgenden Sektor angehört:
- dem Hotel- und Gaststättengewerbe,
- dem Einzelhandel (Bäckerei, Metzgerei, Kaufhaus, lokaler Supermarkt, Friseur, Handelsketten...),
- der Lebensmittelbranche,
- des Umzugsgewerbes,
- des Transports mit Bussen und Reisebussen,
- der Fahrschulen,
- der Immobilienbranche,
- der Veranstaltungsbranche,
- und viele andere mehr...
Die vollständige Liste der Sektoren, in denen Sie einen Flexi-Jobber einstellen können, finden Sie in den Vorläufigen Anweisungen „Ausweitung der Flexi-Jobs und neue Bestimmungen“ vom 22.12.2023.
Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie als Arbeitgeber über Flexi-Jobs wissen sollten: wie Sie sie melden, wer die Erklärungen ausfüllen darf und welche Verträge Sie erstellen müssen.
Übersicht
- Was ist ein Flexi-Job genau?
- Wen dürfen Sie für einen Flexi-Job engagieren?
- Welchen Lohn bezahlen Sie für einen Flexi-Job?
- Wie stellen Sie einen Flexi-Jobber ein?
- Melden Sie Ihren Flexi-Jobber in der Quartalsmeldung DmfA
- e-Gov 3.0 und der neue Onlinedienst Flexi-Jobs
- An wen können Sie sich mit Ihren Fragen wenden?
Was ist ein Flexi-Job genau?
Ein Flexi-Job ist eine Beschäftigungsform, bei der ein Arbeitnehmer eine zusätzliche Arbeit zu günstigen Bedingungen annimmt:
- Als Arbeitgeber bezahlen Sie für einen Flexi-Jobber nur einen Arbeitgeberbeitrag von 28 %. Das heißt: keine normalen Sozialversicherungsbeiträge.
- Auf den Flexi-Lohn wird kein persönlicher LSS-Beitrag gezahlt.
- Solange das Einkommen Ihres Arbeitnehmers aus Flexi-Jobs unter der jährlichen Steuergrenze von 12.000 Euro liegt, muss er auf den Flexi-Lohn keinen Berufssteuervorabzug bezahlen. Er wird nicht einer höheren Steuerskala zugeordnet, sondern erwirbt soziale Rechte.
- Wenn Ihr Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres mehr als 12.000 Euro Flexi-Lohn verdient, wird alles, was er über 12.000 Euro hinaus verdient, besteuert. Der Höchstbetrag von 12.000 Euro gilt nicht für Rentner.
Wen dürfen Sie für einen Flexi-Job engagieren?
Flexi-Jobs sind speziell bestimmt für:
- Pensionierte und
- Arbeitnehmer, die schon mindestens zu 4/5 für jemand anderen arbeiten. Konkret muss Ihr Flexi-Jobber im dritten Quartal vor dem Flexi-Job mindestens zu 4/5 gearbeitet haben.
Es ist nicht erlaubt:
- eigene Personalmitglieder in ihrer Kündigungsfrist als Flexi-Jobber einzustellen.
- im Rahmen eines Flexi-Jobs eine Person einzustellen, die zu 4/5 oder mehr in einem verbundenen Unternehmen beschäftigt ist (verbundene Unternehmen sind z.B. eine Muttergesellschaft und eine Tochtergesellschaft oder Unternehmen, die aufgrund ihrer zentralen Geschäftsführung ein Konsortium bilden), oder
- im Rahmen eines Flexi-Jobs eine Person einzustellen, die ihre Arbeitszeit von 100 % (im 4. Quartal vor dem Flexi-Job) auf 80 % (im 3. Quartal vor dem Flexi-Job) reduziert hat. Dieses Verbot gilt für 2 Quartale.
Um mehr über die Bedingungen zu erfahren, die der Arbeitnehmer für den Zugang zu einem Flexi-Job erfüllen muss, konsultieren Sie die Seite Flexi-Job Arbeitnehmer/-in im Bereich Bürger dieses Portals.
Welchen Lohn bezahlen Sie für einen Flexi-Job?
Im Hotel- und Gaststättengewerbe darf der Lohn für einen Flexi-Job nicht unter 12,29 Euro pro Stunde liegen. Das Flexi-Urlaubsgeld ist in diesem Betrag bereits enthalten. Die aktuellsten Beträge finden Sie unter Flexi-Jobber und zusätzliche Stunden im Horeca-Sektor in den Administrativen Anweisungen.
In allen anderen Sektoren müssen Sie dafür sorgen, dass der Stundenlohn mindestens so hoch ist wie:
- der sektorale Mindestlohn für die vom Flexi-Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit (Monatsbetrag umgerechnet in Stundenlohn), oder
- das garantierte durchschnittliche monatliche MindestEinkommen (GDMME).
Der Flexi-Lohn (einschließlich Entschädigungen, Prämien und Zulagen) darf nicht höher sein als:
- 150 % des Basismindestlohns des Sektors, dem der Arbeitgeber angehört und der für die ausgeübte Funktion gilt, oder
- 150% des GDMME.
Wie stellen Sie einen Flexi-Jobber ein?
Für das Statut eines Flexi-Jobbers gelten einige Besonderheiten. Sie müssen ihn in Dimona melden und eventuell separat eine Anwesenheitsregistrierung vornehmen.
Ist der Flexi-Jobber Ihr erster Arbeitnehmer?
Sobald Sie einen Flexi-Jobber einstellen, sind Sie ein Arbeitgeber. Als Arbeitgeber müssen Sie an erster Stelle einige Formalitäten erledigen:
- Sie identifizieren sich als Arbeitgeber im ungesicherten Onlinedienst WIDE. Sie erhalten dann eine LSS-Nummer.
- Sie registrieren sich in diesem Portal, um Zugang zu den gesicherten Onlinediensten zu erhalten. Sie brauchen diesen Zugang für die Meldung Ihres Arbeitnehmers.
Schließen Sie einen Rahmenvertrag und einen Arbeitsvertrag ab
Sie müssen einen schriftlichen Rahmenvertrag mit Ihrem Flexi-Jobber abschließen. Dieser Vertrag gibt den Rahmen vor, in dem ein Flexi-Arbeitsvertrag abgeschlossen werden muss. Der Vertrag enthält folgende Angaben:
- die Identität des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers;
- eine kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs;
- den Flexi-Lohn;
- ob der Flexi-Arbeitsvertrag mündlich oder schriftlich sein wird und innerhalb welcher Frist er dem Flexi-Jobber vorgeschlagen werden muss und
- eine Beschreibung der Bedingungen, die der Flexi-Jobber erfüllen muss, um einen Flexi-Job ausüben zu können.
Außerdem müssen Sie auch einen Flexi-Arbeitsvertrag abschließen. Dieser kann mündlich oder schriftlich, voll- oder teilzeitlich, für eine bestimmte Zeit oder für eine klar definierte Aufgabe sein. Achtung: Ihre Entscheidung für einen mündlichen oder schriftlichen Arbeitsvertrag bestimmt die Art und Weise, wie Sie Ihren Flexi-Jobber melden müssen.
Melden Sie Ihren Flexi-Jobber in Dimona
Bevor Ihr Flexi-Jobber den Dienst antritt, müssen Sie seinen Dienstantritt oder Dienstaustritt beim LSS melden. Das tun Sie im Onlinedienst Dimona. Verwenden Sie die folgenden Angaben:
- Typ: FLX
- Paritätische Kommission: XXX (andere)
Haben Sie einen mündlichen Arbeitsvertrag mit Ihrem Flexi-Jobber abgeschlossen? Dann nehmen Sie eine Tages-Dimona vor. Sie geben Anfangs- und Endzeit der Arbeit an.
Haben Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen? Dann nehmen Sie eine Dimona für einen Zeitraum vor. Beachten Sie dabei auf jeden Fall Folgendes:
- Der Zeitraum darf nicht länger als ein Quartal sein. (Sie nehmen also pro Quartal eine Dimona vor, maximal einen Monat im Voraus.)
- Bei diesem Dimona-Typ müssen Sie auch eine Anwesenheitsregistrierung vornehmen, damit das LSS exakt weiß, wann Ihr Flexi-Jobber bei Ihnen arbeitet.
Für die Anwesenheitsregistrierung haben Sie vier Möglichkeiten:
- das Registrierkassensystem (RKS) (auf Französisch) Neues Fenster,
- das Alternative System der Anwesenheitsregistrierung (ASA) das mit Dimona verbunden ist,
- das elektronische Zeiterfassungssystem, das Sie auch für Teilzeitarbeit verwenden, oder
- eine Tages-Dimona mit Angabe des Anfangs- und Endzeitpunktes.
Melden Sie Ihren Flexi-Jobber in der Quartalsmeldung DmfA
DmfA ist die dreimonatliche elektronische Meldung der Lohn- und Arbeitszeitdaten. Sie müssen diese Meldung spätestens am Ende des Monats, der dem Quartal folgt, einreichen. Die Meldung des ersten Quartals muss also spätestens am 30. April eingereicht worden sein.
Wie melden Sie einen Flexi-Jobber in DmfA?
Verwenden Sie die folgenden Angaben:
- Arbeitnehmerkennzahlen:
- 050 type 0 : für Arbeiter
- 450 type 0 : für Angestellte
- Lohncodes (Löhne):
- 22 : für die Flexi-Löhne
- 23 : für die Prämien und Vorteile, die nicht direkt mit den während des Quartals erbrachten Leistungen zusammenhängen
e-Gov 3.0 und der neue Onlinedienst Flexi-Jobs
Ende 2024 wird der neue Onlinedienst Flexi-Jobs eingeführt. Er ist der erste Dienst, der nach den Grundsätzen von eGov 3.0 arbeitet und ist flexibler und benutzerfreundlicher als die derzeitigen Onlinedienste. Mit dem neuen Dienst können Sie alle wichtigen Verwaltungsaufgaben, die mit Flexi-Jobs zusammenhängen, erledigen.
Weitere Informationen über eGov 3.0 und Flexi-Jobs finden Sie in den Administrativen Anweisungen für Arbeitgeber.
Möchten Sie den neuen Onlinedienst als Webservice in Ihre Systeme integrieren? Dann schauen Sie sich die technischen Informationen für Flexi-Jobs in der TechLib an.
An wen können Sie sich mit Ihren Fragen wenden?
Fragen über Wide, Dimona, die Tagesregistrierung, DmfA und allgemeine Fragen richten Sie an das LSS. Verwenden Sie die LSS-Kontaktseite Neues Fenster.
Für Fragen über den Rahmenvertrag, den Flexi-Vertrag und den Lohn kontaktieren Sie den FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (FÖD WASO) Neues Fenster :
- Tel. : 02 235 55 60
- E-mail : info.cls@beschaeftigung.belgien.be
Fragen über den Berufssteuervorabzug, Steuern und die Registrierkasse stellen Sie dem FÖD Finanzen. Verwenden Sie die Kontaktseite des FÖD Finanzen Neues Fenster.