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Flexi-jobs

Haben Sie ein Geschäft im Hotel- und Gaststättengewerbe oder im Einzelhandel (Bäckerei, Fleischerei, (Nachbarschafts-)Supermarkt, Friseur, Ladenketten …) und suchen Sie Hilfe? Sie dürfen einen Flexi-Jobber engagieren. Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie als Arbeitgeber über Flexi-Jobs wissen sollten: wie Sie sie melden, wer die Erklärungen ausfüllen darf und welche Verträge Sie erstellen müssen.

Was ist ein Flexi-Job genau?

Ein Flexi-Job ist eine Beschäftigungsform, bei der ein Arbeitnehmer eine zusätzliche Arbeit zu günstigen Bedingungen annimmt:

  • Als Arbeitgeber bezahlen Sie für einen Flexi-Jobber nur einen Arbeitgeberbeitrag von 25 %. Das heißt: weder normale Sozialversicherungsbeiträge noch Berufssteuervorabzug.
  • Ihr Arbeitnehmer muss auf den Flexi-Lohn weder Arbeitnehmerbeiträge noch Berufssteuervorabzug bezahlen. Er wird nicht einer höheren Steuerskala zugeordnet, sondern erwirbt soziale Rechte.

Wen dürfen Sie für einen Flexi-Job engagieren?

Flexi-Jobs sind speziell bestimmt für:

  • Pensionierte und
  • Arbeitnehmer, die schon mindestens zu 4/5 für jemand anderen arbeiten. Konkret muss Ihr Flexi-Jobber im dritten Quartal vor dem Flexi-Job mindestens zu 4/5 gearbeitet haben.

Es ist nicht erlaubt, eigene Personalmitglieder als Flexi-Jobber in ihrer Kündigungsfrist zu engagieren.

Um mehr über die Bedingungen zu erfahren, die der Arbeitnehmer für den Zugang zu einem Flexi-Job erfüllen muss, konsultieren Sie die Seite Flexi-Job Arbeitnehmer/-in im Bereich Bürger dieses Portals..

Welchen Lohn bezahlen Sie für einen Flexi-Job?

Der Lohn für einen Flexi-Job darf nicht unter 11,81 Euro pro Stunde liegen. Das Flexi-Urlaubsgeld ist in diesem Betrag bereits enthalten. Anspruch auf einen höheren Basislohn haben Flexi-Jobber, deren Tätigkeiten unter die paritätische Kommission für Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsdienste (PK 330) fallen oder die bei einer Einrichtung oder einem Dienst des öffentlichen Gesundheitssektors tätig sind. Der Basislohn darf dann 15,39 Euro pro Stunde (Flexi-Urlaubsgeld inbegriffen) nicht unterschreiten.

Die aktuellsten Beträge finden Sie unter Flexi-Jobber in den Administrativen Anweisungen.

Sie können selbstverständlich mehr bezahlen! Berücksichtigen Sie für sich selbst nur, dass Ihr Arbeitgeberbeitrag von 25 % auf den tatsächlich ausbezahlten Lohn berechnet wird.

Wie stellen Sie einen Flexi-Jobber ein?

Für das Statut eines Flexi-Jobbers gelten einige Besonderheiten. Sie müssen ihn in Dimona melden und eventuell separat eine Anwesenheitsregistrierung vornehmen.

Ist der Flexi-Jobber Ihr erster Arbeitnehmer?

Sobald Sie einen Flexi-Jobber einstellen, sind Sie ein Arbeitgeber. Als Arbeitgeber müssen Sie an erster Stelle einige Formalitäten erledigen:

  • Sie identifizieren sich als Arbeitgeber im ungesicherten Onlinedienst WIDE. Sie erhalten dann eine LSS-Nummer.
  • Sie registrieren sich in diesem Portal, um Zugang zu den gesicherten Onlinediensten zu erhalten. Sie brauchen diesen Zugang für die Meldung Ihres Arbeitnehmers.

Schließen Sie einen Rahmenvertrag und einen Arbeitsvertrag ab.

Sie müssen einen schriftlichen Rahmenvertrag mit Ihrem Flexi-Jobber abschließen. Dieser Vertrag gibt den Rahmen vor, in dem ein Flexi-Arbeitsvertrag abgeschlossen werden muss. Der Vertrag enthält folgende Angaben:

  • die Identität des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers;
  • eine kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs;
  • den Flexi-Lohn;
  • ob der Flexi-Arbeitsvertrag mündlich oder schriftlich sein wird und innerhalb welcher Frist er dem Flexi-Jobber vorgeschlagen werden muss und
  • eine Beschreibung der Bedingungen, die der Flexi-Jobber erfüllen muss, um einen Flexi-Job ausüben zu können.

Außerdem müssen Sie auch einen Flexi-Arbeitsvertrag abschließen. Dieser kann mündlich oder schriftlich, voll- oder teilzeitlich, für eine bestimmte Zeit oder für eine klar definierte Aufgabe sein. Achtung: Ihre Entscheidung für einen mündlichen oder schriftlichen Arbeitsvertrag bestimmt die Art und Weise, wie Sie Ihren Flexi-Jobber melden müssen.

Melden Sie Ihren Flexi-Jobber in Dimona

Bevor Ihr Flexi-Jobber den Dienst antritt, müssen Sie seinen Dienstan- oder -austritt beim LSS melden. Das tun Sie im Onlinedienst Dimona. Verwenden Sie die folgenden Angaben:

  • Typ: FLX
  • Paritätische Kommission: XXX (andere)

Haben Sie einen mündlichen Arbeitsvertrag mit Ihrem Flexi-Jobber abgeschlossen? Dann nehmen Sie eine Tages-Dimona vor. Sie geben Anfangs- und Endzeit der Arbeit an.

Haben Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen? Dann nehmen Sie eine Dimona für einen Zeitraum vor. Beachten Sie dabei auf jeden Fall Folgendes:

  • Der Zeitraum darf nicht länger als ein Quartal sein. (Sie nehmen also pro Quartal eine Dimona vor, maximal einen Monat im Voraus.)
  • Bei diesem Dimona-Typ müssen Sie auch eine Anwesenheitsregistrierung vornehmen, damit das LSS exakt weiß, wann Ihr Flexi-Jobber bei Ihnen arbeitet.

Für die Anwesenheitsregistrierung haben Sie vier Möglichkeiten:

Melden Sie Ihren Flexi-Jobber in der Quartalsmeldung DmfA

DmfA ist die dreimonatliche elektronische Meldung der Lohn- und Arbeitszeitdaten. Sie müssen diese Meldung spätestens am Ende des Monats, der dem Quartal folgt, einreichen. Die Meldung des ersten Quartals muss also spätestens am 30. April eingereicht worden sein.

Wie melden Sie einen Flexi-Jobber in DmfA?

Verwenden Sie die folgenden Angaben:

  • Arbeitnehmerkennzahlen:
    • 050 type 0 : für Arbeiter
    • 450 type 0 : für Angestellte
  • Lohncodes (Löhne):
    • 22 : für die Flexi-Löhne
    • 23 : für die Prämien und Vorteile, die nicht direkt mit den während des Quartals erbrachten Leistungen zusammenhängen

An wen können Sie sich mit Ihren Fragen wenden?

Fragen über Wide, Dimona, die Tagesregistrierung, DmfA und allgemeine Fragen richten Sie an das LSS. Verwenden Sie die LSS-Kontaktseite Neues Fenster.

Für Fragen über den Rahmenvertrag, den Flexi-Vertrag und den Lohn kontaktieren Sie den FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (FÖD WASO) Neues Fenster :

Fragen über den Berufssteuervorabzug, Steuern und die Registrierkasse stellen Sie dem FÖD Finanzen. Verwenden Sie die Kontaktseite des FÖD Finanzen Neues Fenster.