Flexi-Jobs
Haben Sie ein Unternehmen und suchen Sie Unterstützung durch Flexi-Jobber? Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie als Arbeitgeber über Flexi-Jobs wissen müssen: ob Sie Flexi-Jobber einstellen dürfen, wer diese Jobs ausüben darf, wie hoch das Flexi-Gehalt ist und welche Verwaltungsaufgaben mit Flexi-Jobs verbunden sind.
Inhalt
- Was ist ein Flexi-Job genau?
- In welchen Sektoren können Sie Flexi-Jobber beschäftigen?
- Welchen Lohn bezahlen Sie für einen Flexi-Job?
- Wie stellen Sie einen Flexi-Jobber ein?
- Melden Sie Ihren Flexi-Jobber in der Quartalsmeldung DmfA
- Die Flexi-Datenübermittlung
- An wen können Sie sich mit Ihren Fragen wenden?
Was ist ein Flexi-Job genau?
Ein Flexi-Job ist eine Beschäftigungsform, bei der ein Arbeitnehmer eine zusätzliche Arbeit zu günstigen Bedingungen annimmt:
- Als Arbeitgeber bezahlen Sie für einen Flexi-Jobber nur einen Arbeitgeberbeitrag von 28 %. Das heißt: keine normalen Sozialversicherungsbeiträge.
- Auf den Flexi-Lohn wird kein persönlicher LSS-Beitrag gezahlt.
- Solange das Einkommen Ihres Arbeitnehmers aus Flexi-Jobs unter der jährlichen Steuergrenze von 12.000 Euro liegt, muss er auf den Flexi-Lohn keinen Berufssteuervorabzug bezahlen. Er wird nicht einer höheren Steuerskala zugeordnet, sondern erwirbt soziale Rechte.
- Wenn Ihr Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres mehr als 12.000 Euro Flexi-Lohn verdient, wird alles, was er über 12.000 Euro hinaus verdient, besteuert. Der Höchstbetrag von 12.000 Euro gilt nicht für Rentner.
In welchen Sektoren können Sie Flexi-Jobber beschäftigen?
Flexi-Jobs entstanden im Gastgewerbe, sind aber mittlerweile in vielen weiteren Sektoren verbreitet. Sie können Flexi-Jobber unter anderem in folgenden Sektoren einstellen:
- Hotel- und Gaststättengewerbe
- Einzelhandel (Bäckerei, Metzgerei, Kaufhaus, lokaler Supermarkt, Friseur, Handelsketten...)
- Lebensmittelbranche
- Umzugsgewerbe
- Transport mit Bussen und Reisebussen
- Fahrschulen
- Immobilienbranche
- der Veranstaltungsbranche
Die vollständige Liste der Sektoren, in denen Flexi-Jobs zugelassen sind, wird auf der Seite Anwendungsbereich in den Administrativen Anweisungen auf dem neuesten Stand gehalten.
Einzelne Sektoren haben die Möglichkeit, Flexi-Jobs für bestimmte Funktionen entweder zuzulassen oder auszuschließen (« Opt-in » oder „Opt-out“). Informieren Sie sich bitte auf der Seite Erweiterung und Einschränkung des Anwendungsbereichs (Opt-in und Opt-out) der Administrativen Anweisungen über den aktuellen Stand.
Welchen Lohn bezahlen Sie für einen Flexi-Job?
Im Hotel- und Gaststättengewerbe darf der Lohn für einen Flexi-Job nicht unter 12,53 Euro pro Stunde liegen. Das Flexi-Urlaubsgeld ist in diesem Betrag bereits enthalten. Die aktuellsten Beträge finden Sie auf der Seite Flexi-Jobs in den Administrativen Anweisungen.
In allen anderen Sektoren müssen Sie sicherstellen, dass der Stundenlohn mindestens dem sektoralen Mindestlohn für die vom Flexi-Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit (Monatsbetrag umgerechnet in Stundenlohn) oder dem garantierten durchschnittlichen monatlichen Mindesteinkommen (GDMME) entspricht.
Der Flexi-Lohn (einschließlich Zulagen, Prämien und Beihilfen) darf nicht mehr als 150 % des Mindestlohns des Sektors, dem der Arbeitgeber angehört und der für die ausgeübte Tätigkeit gilt, oder 150 % des GDMME betragen.
Wie stellen Sie einen Flexi-Jobber ein?
Für das Statut eines Flexi-Jobbers gelten einige Besonderheiten. Sie müssen ihn in Dimona melden und eventuell separat eine Anwesenheitsregistrierung vornehmen.
Ist der Flexi-Jobber Ihr erster Arbeitnehmer?
Sobald Sie einen Flexi-Jobber einstellen, sind Sie ein Arbeitgeber. Als Arbeitgeber müssen Sie an erster Stelle einige Formalitäten erledigen:
- Sie identifizieren sich als Arbeitgeber im ungesicherten Onlinedienst WIDE. Sie erhalten dann eine LSS-Nummer.
- Sie registrieren sich in diesem Portal, um Zugang zu den gesicherten Onlinediensten zu erhalten. Sie brauchen diesen Zugang für die Meldung Ihres Arbeitnehmers.
Prüfen Sie, ob Ihr Bewerber berechtigt ist, einen Flexi-Job zu übernehmen
Bevor Sie den Vertrag abschließen, können Sie überprüfen, ob Ihr Bewerber tatsächlich für einen Flexi-Job in Frage kommt. Beantragen Sie dazu im Onlinedienst Abfrage von Bürgerdaten Zugang zu den vorvertraglichen Daten des Bewerbers.
Schließen Sie einen Rahmenvertrag und einen Arbeitsvertrag ab
Sie müssen einen schriftlichen Rahmenvertrag mit Ihrem Flexi-Jobber abschließen. Dieser Vertrag gibt den Rahmen vor, in dem ein Flexi-Arbeitsvertrag abgeschlossen werden muss. Der Vertrag enthält folgende Angaben:
- die Identität des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers;
- eine kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs;
- den Flexi-Lohn;
- ob der Flexi-Arbeitsvertrag mündlich oder schriftlich sein wird und innerhalb welcher Frist er dem Flexi-Jobber vorgeschlagen werden muss und
- eine Beschreibung der Bedingungen, die der Flexi-Jobber erfüllen muss, um einen Flexi-Job ausüben zu können.
Außerdem müssen Sie auch einen Flexi-Arbeitsvertrag abschließen. Dieser kann mündlich oder schriftlich, voll- oder teilzeitlich, für eine bestimmte Zeit oder für eine klar definierte Aufgabe sein. Achtung: Ihre Entscheidung für einen mündlichen oder schriftlichen Arbeitsvertrag bestimmt die Art und Weise, wie Sie Ihren Flexi-Jobber melden müssen.
Melden Sie Ihren Flexi-Jobber in Dimona
Bevor Ihr Flexi-Jobber den Dienst antritt, müssen Sie seinen Dienstantritt oder Dienstaustritt beim LSS melden. Das tun Sie im Onlinedienst Dimona. Verwenden Sie die folgenden Angaben:
- Typ Arbeitnehmer: FLX
- Paritätische Kommission: XXX (andere)
Haben Sie einen mündlichen Arbeitsvertrag mit Ihrem Flexi-Jobber abgeschlossen? Dann nehmen Sie eine Tages-Dimona vor. Sie geben Anfangs- und Endzeit der Arbeit an.
Haben Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen? Dann nehmen Sie eine Dimona für einen Zeitraum vor. Beachten Sie dabei auf jeden Fall Folgendes:
- Der Zeitraum darf nicht länger als ein Quartal sein. (Sie nehmen also pro Quartal eine Dimona vor, maximal einen Monat im Voraus.)
- Bei diesem Dimona-Typ müssen Sie auch eine Anwesenheitsregistrierung vornehmen, damit das LSS exakt weiß, wann Ihr Flexi-Jobber bei Ihnen arbeitet.
Für die Anwesenheitsregistrierung haben Sie fünf Möglichkeiten:
- das Registrierkassensystem (RKS) (auf Französisch) Neues Fenster,
- das Alternative System der Anwesenheitsregistrierung (ASA) das mit Dimona verbunden ist,
- das elektronische Zeiterfassungssystem, das Sie auch für Teilzeitarbeit verwenden,
- eine Tages-Dimona mit Angabe des Anfangs- und Endzeitpunktes, oder
- einen digitalen Fahrtenschreiber im Falle einer Beschäftigung im Sektor Busverkehr.
Melden Sie Ihren Flexi-Jobber in der Quartalsmeldung DmfA
DmfA ist die dreimonatliche elektronische Meldung der Lohn- und Arbeitszeitdaten. Sie müssen diese Meldung spätestens am Ende des Monats, der dem Quartal folgt, einreichen. Die Meldung des ersten Quartals muss also spätestens am 30. April eingereicht worden sein.
Wie melden Sie einen Flexi-Jobber in DmfA?
Verwenden Sie die folgenden Angaben:
- Arbeitnehmerkennzahlen:
- 050 : für Arbeiter
- 450 : für Angestellte
- Lohncodes (Löhne):
- 22 : für den Flexi-Lohn
- 23 : für die Prämien und Vorteile, die nicht direkt mit den während des Quartals erbrachten Leistungen zusammenhängen
Die Flexi-Datenübermittlung
Wenn Sie einen Flexi-Jobber beschäftigen, sind Sie verpflichtet, über den Onlinedienst Flexi at work eine Flexi-Datenübermittlung vorzunehmen: Sie übermitteln die Lohndaten Ihrer Flexi-Jobber an den Flexi-Lohnzähler auf mycareer.be Neues Fenster. Diese Übermittlung ersetzt nicht die vierteljährliche DmfA für Ihre Arbeitnehmer.
Für diese obligatorische Flexi-Datenübermittlung haben Sie die Wahl zwischen zwei Tools:
- dem Onlinedienst Flexi at work, wenn Sie nur einige Flexi-Löhne übermitteln müssen;
- der Batch-Meldung, wenn Sie ein großes Unternehmen mit einer Vielzahl an Flexi-Jobbern sind.
Weitere Informationen zur Flexi-Datenübermittlung finden Sie auf der Seite des Onlinedienstes Flexi at work.
An wen können Sie sich mit Ihren Fragen wenden?
Fragen über Wide, Dimona, die Tagesregistrierung, DmfA und allgemeine Fragen richten Sie an das LSS. Verwenden Sie die LSS-Kontaktseite Neues Fenster.
Für Fragen über den Rahmenvertrag, den Flexi-Vertrag und den Lohn kontaktieren Sie den FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (FÖD WASO) Neues Fenster :
- Tel. : 02 235 55 60
- E-mail : info.cls@beschaeftigung.belgien.be
Fragen über den Berufssteuervorabzug, Steuern und die Registrierkasse stellen Sie dem FÖD Finanzen. Verwenden Sie die Kontaktseite des FÖD Finanzen Neues Fenster.