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1.4.3. Vorteile zugunsten des Personalmitglieds

Die vollzeitlichen Personalmitglieder haben Anspruch auf Befreiung von Arbeitsleistungen:

  • Personalmitglieder, die 45 Jahre alt geworden sind, haben Anspruch auf 96 bezahlte Stunden Leistungsbefreiung pro Jahr (2 Stunden pro Woche).
  • Personalmitglieder, die 50 Jahre alt geworden sind, haben Anspruch auf 192 bezahlte Stunden Leistungsbefreiung pro Jahr (4 Stunden pro Woche).
  • Personalmitglieder, die 55 Jahre alt geworden sind, haben Anspruch auf 288 bezahlte Stunden Leistungsbefreiung pro Jahr (6 Stunden pro Woche).

Nur Krankenpfleger haben das Recht, zwischen der Befreiung von Arbeitsleistungen und einer Prämie zu wählen.

  • Personalmitglieder, die 45 Jahre alt geworden sind, haben Anspruch auf eine Prämie in Höhe von 5,26%, berechnet auf der Grundlage ihres Vollzeitlohns.
  • Personalmitglieder, die 50 Jahre alt geworden sind, haben Anspruch auf eine Prämie in Höhe von 10,52%, berechnet auf der Grundlage ihres Vollzeitlohns.
  • Personalmitglieder, die 55 Jahre alt geworden sind, haben Anspruch auf eine Prämie in Höhe von 15,78 %, berechnet auf der Grundlage ihres Vollzeitlohns.

Die Option Befreiung von Arbeitsleistungen ist stets endgültig. Die Aufrechterhaltung von Leistungen, die an eine Prämie gekoppelt ist, kann dagegen jederzeit in eine Befreiung von Arbeitsleistungen umgewandelt werden.

Personalmitglieder oder damit gleichgesetzte Personen, die sich vor dem 01.01.2006 für eine Prämie entschieden haben, behalten den Anspruch auf die Prämie.

Die teilzeitlichen Personalmitglieder haben Anspruch auf eine Anzahl von Stunden der Befreiung von Arbeitsleistungen oder gegebenenfalls auf eine gleichwertige Prämie, die der anteiligen Anwendung der Befreiung von Arbeitsleistungen oder der Prämie entspricht.

Einem teilzeitlichen Personalmitglied muss der Arbeitgeber – drei Monate vor dem Eintritt in die Laufbahnenderegelung – vorschlagen, die Wochenarbeitszeit im Verhältnis zur Anzahl der Stunden der Befreiung von Leistungen zu erhöhen, die für die Altersgruppe, zu der er gehört, vorgesehen ist. Stimmt der Arbeitnehmer zu, wird sein Arbeitsvertrag geändert und er erhält höhere Ansprüche im Rahmen der Laufbahnenderegelung. Lehnt der Arbeitnehmer den Vorschlag ab, wird die Wochenarbeitszeit seiner Arbeitsleistungen, die für die Altersgruppe, zu der er gehört, vorgesehen sind, im Verhältnis zu seiner Wochenarbeitszeit gemessen an einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer verringert.