Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

7.5.2. Identifikation des Personalmitglieds

Der Arbeitnehmer wird anhand eines der folgenden Merkmale identifiziert:

  • der Identifikationsnummer des Arbeitnehmers bei der Sozialen Sicherheit (ENSS-Nummer).

Wenn der Arbeitgeber eine Meldung für ein Personalmitglied vornimmt, das noch keine ENSS-Nummer besitzt, beantragt das LSS automatisch eine so genannte BIS-Nummer bei der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit und diese Bis-Nummer wird auf dem Dimona-Bericht angegeben, der vom LSS zurückgesandt wird.