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6.2.15 Flämische Zielgruppenermäßigung Lehrlinge und junge Arbeitnehmer in beruflicher Bildung in Teilzeit mit einem Teilzeitarbeitsvertrag

Die flämische Zielgruppenermäßigung für Lehrlinge wird Personen gewährt, die eine alternierende Ausbildung absolvieren. Es betrifft

  • Lehrlinge, die die Bedingungen für eine alternierende Ausbildung erfüllen (siehe 3.3.7)
  • Jugendliche, die im Rahmen der beruflichen Bildung in Teilzeit mit einem Teilzeitarbeitsvertrag in der nicht dualen Ausbildung beschäftigt sind.

Um in Betracht zu kommen, muss der Jugendliche in beruflicher Bildung in Teilzeit mit einem Teilzeitarbeitsvertrag beim VDAB am letzten Tag des Quartals der Einstellung über eine elektronische Akte (Portfolio) verfügen.

Die Zielgruppenermäßigung für Jugendliche in beruflicher Bildung in Teilzeit mit einem Teilzeitarbeitsvertrag wird jedoch nicht für Jugendliche gewährt, die in den Anwendungsbereich der „Maribel sozial“-Maßnahme fallen.

Die pauschale Zielgruppenermäßigung für Lehrlinge beträgt 1.000Euro pro Quartal während der vollständigen Beschäftigungsdauer.

Ein Jugendlicher, der nach der alternierenden Ausbildung beim Arbeitgeber mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt wird, behält während der vollständigen Periode von höchstens zwei Jahren das Recht auf die flämische Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer mit geringer und mittlerer Qualifikation. Der Beginn der Periode der Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer gilt als der Beginn eines neuen Beschäftigungsverhältnisses. Die Quartale der flämischen Zielgruppenermäßigung für Lehrlinge werden nicht auf die Periode der flämischen Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer mit geringer und mittlerer Qualifikation angerechnet.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Website von Flandern (Ministerium für Beschäftigung und Sozialwirtschaft).