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6.2.1.2. Berechnung der Zielgruppenermäßigung

Im Rahmen der Zielgruppenermäßigungen wird dem Arbeitgeber für den Betrag der Arbeitgeberbeiträge, der vom Lohn einbehalten wird, während des Quartals der Einstellung und einer Reihe darauffolgender Quartale eine Ermäßigung gewährt.

1. Grundbetrag G

Der Grundbetrag der Pauschalermäßigung (=G ) sowie die Dauer der Gewährung richten sich nach den vom Arbeitnehmer erfüllten Bedingungen.

Die Zielgruppenermäßigung wird pro Beschäftigungszeile gewährt und berechnet.

Je nach der Zielgruppe entspricht G einer provinzialen oder lokalen Verwaltung G1, G2, G6, G7, G8, G9, G11, G12 oder G13. Die Beträge für die Zielgruppenermäßigung entsprechen pro Quartal jeweils folgenden Beträgen:

  • G1 = 1.000 EUR;
  • G2 = 400 EUR;
  • G6 = 1.150 EUR;
  • G7 = der Betrag aller Arbeitgeberbeiträge für die soziale Sicherheit, wie unter 6.2.1.3 genannt.
  • G8 = 1.500 EUR;
  • G9 = 800 EUR;
  • G11 = 770 EUR;
  • G12 = 726,50 EUR;
  • G13 = der Betrag aller Arbeitgeberbeiträge für die soziale Sicherheit, wie unter 6.2.1.3 genannt, reduziert um den Lohnermäßigungsbeitrag.

Diese pauschalen Ermäßigungsbeträge werden pro Quartal festgelegt für einen Vollzeitarbeitnehmer mit vollständigen Quartalsleistungen und werden, im Falle von Teilzeitleistungen, den Leistungen der Beschäftigungszeile entsprechend angepasst.

Der Betrag der in einem Quartal (= Pg) endgültig gewährten Zielgruppenermäßigung wird folgendermaßen ermittelt: Der Grundbetrag, den der Arbeitgeber in einem bestimmten Quartal für eine Beschäftigung eines Arbeitnehmers erhalten kann, wird mit dem Leistungsbruch der Beschäftigung (= µ) und mit dem festen Multiplikator (= beta) multipliziert.

2. Leistungsbruchzahl µ

Der Leistungsbruch µ wird für die Beschäftigung berechnet, auf die sich die Ermäßigung bezieht. Der Ermäßigungsbetrag wird auf der Grundlage des Leistungsbruchs proportional festgelegt

µ = Z / (13 x U)

wobei

  • Z = die Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und der Stunden, die mit den Tagen vorübergehender Arbeitslosigkeit infolge ungünstiger Witterung übereinstimmen. Die durch eine Vertragsbruchentschädigung gedeckten Tage kommen für die Berechnung von Z nicht in Betracht.
  • U = die durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche der Referenzperson;

µ wird bis auf die zweite Ziffer nach dem Komma gerundet, wobei 0,005 aufgerundet wird.

3. Fester Multiplikator beta

Der feste Multiplikationsfaktor beta ermöglicht es, in Abhängigkeit der geleisteten Arbeitsstunden von einer strikten anteilsmäßigen Ermäßigung der Beiträge abzuweichen. Der Wert von beta ist abhängig von der Gesamtbeschäftigung des Arbeitnehmers bei ein und demselben Arbeitgeber während eines Quartals (= µ(glob)). µ(glob) ist gleich der Summe aller Beschäftigungsverhältnisse (= µ) des Arbeitnehmers bei ein und demselben Arbeitgeber.

Anhand von µ (glob) wird geprüft, ob der Arbeitnehmer im Laufe des Quartals genügend Leistungen hat, um einen Anspruch auf eine Ermäßigung zu erwerben.

  • wenn µ(glob) größer oder gleich 0,80, dann ist beta gleich 1 / µ(glob);
  • wenn µ(glob) größer oder gleich 0,55, dann ist beta gleich 1 + [µ(glob) - 0,55];
  • wenn µ(glob) größer oder gleich 0,275 und kleiner als 0,55, dann ist beta gleich 1;
  • wenn µ(glob) kleiner als 0,275, dann ist beta gleich 0 und es wird keine Ermäßigung gewährt.

Beta wird nie gerundet.

Ein Anspruch auf eine Zielgruppenermäßigung setzt daher voraus, dass die tatsächlichen Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers über ein Quartal mindestens 27,5 % der vollständigen Leistungen betragen.

Diese Erfordernis gilt jedoch nicht für

  • Arbeitnehmer, die mit einem Arbeitsvertrag eingestellt wurden, der mindestens eine Halbzeitstelle vorsieht;
  • Arbeitnehmer, die als Ersatz eines Arbeitnehmers, der sich für die freiwillige Viertagewoche entschieden hat, eingestellt werden;
  • Künstler.
  • bezuschusstes Vertragspersonal;
  • Arbeitnehmer, die im Rahmen von Artikel 60 §7 des ÖSHZ-Grundlagengesetzes beschäftigt sind.

4. Gewährte Zielgruppenermäßigung (= Pg)

Der Betrag der einem Arbeitnehmer in einem Quartal gewährten Zielgruppenermäßigung entspricht in der Regel:

Pg = G x µ x beta

Pg wird auf den Eurocent auf-/abgerundet, wobei 0,005 EUR auf 0,01 EUR aufgerundet wird.

Abweichend davon ist die gewährte Zielgruppenermäßigung Pg gleich G für die Grundbeträge G7 und G13. Nicht berücksichtigt werden der Leistungsbruch µ und der feste Multiplikator beta bei der Berechnung der Zielgruppenermäßigung für

  • Arbeitnehmer, die als Ersatz eines Arbeitnehmers, der sich für die freiwillige Viertagewoche entschieden hat, eingestellt werden;
  • Arbeitnehmer, die aufgrund von Artikel 60 § 7 des ÖSHZ-Gesetzes beschäftigt sind;
  • bezuschusstes Vertragspersonal.

Der Betrag Pg kann auf keinen Fall die o. a. geschuldeten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung pro Beschäftigung des Arbeitnehmers überschreiten. Bei der Festlegung der Beiträge wird das einfache Abgangsurlaubsgeld des Privatsektors, das ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer vorzeitig zahlt, der aus dem Dienst ausscheidet, nicht berücksichtigt.