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5.5.2. Der Arbeitgeberbeitrag für Arbeitslosigkeit

Einen Arbeitgeberbeitrag von 1,69% (1,60% + 0,09% Lohnmäßigung), berechnet auf der Grundlage des Arbeitnehmerlohns, schuldet jeder Arbeitgeber für Arbeitnehmer, die in den Genuss der Urlaubsregelung des Privatsektors kommen. Der Erlös dieses Beitrags ist für die Globalverwaltung bestimmt.

Der Beitrag wird für jeden Arbeitgeber geschuldet, der während einer Referenzperiode mindestens 10 Arbeitnehmer im Dienst hatte.

Die Referenzperiode entspricht der durch das vierte Quartal des (Kalenderjahr – 2) gedeckten Periode sowie des ersten bis dritten Quartals des (Kalenderjahr – 1).
Die durchschnittliche Anzahl Arbeitnehmer ist die Summe der Anzahl der Arbeitnehmer am Ende jedes Quartals der Referenzperiode, geteilt durch die Anzahl der Quartale der Referenzperiode, für die eine DmfAPPL eingereicht wurde.

Um die Anzahl der Arbeitnehmer am Ende des Quartals zu ermitteln, werden alle Arbeitnehmer berücksichtigt, die beim Arbeitgeber in Erfüllung eines Arbeitsvertrags arbeiteten, sowie Lehrlinge und definitiv ernannte Personalmitglieder. Mitgerechnet werden auch diejenigen, deren Beschäftigung wegen Krankheit oder Unfall, Schwangerschafts- oder Mutterschaftsruhe, Teil- oder Vollarbeitslosigkeit und Wiedereinberufung ausgesetzt wird, jedoch mit Ausnahme von Arbeitnehmern in Vollzeitlaufbahnunterbrechung.

Falls während der Referenzperiode während eines oder mehrerer Quartale keine Meldung für den betroffenen Arbeitgeber eingereicht wurde, erfolgt die Berechnung des Durchschnitts ausschließlich auf der Grundlage der Quartale, für die eine Meldung eingereicht wurde. Falls der Arbeitgeber während der Referenzperiode für keines der Quartale eine Meldung einreichen muss, erfolgt die Ermittlung des Durchschnitts auf der Grundlage der Anzahl Arbeitnehmer, die am Ende des Quartals beschäftigt waren, in dem die erste Beschäftigung nach der Referenzperiode erfolgte.