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3.2.3.5. Die Künstlerkommission

Die Künstlerkommission mit Sitz beim FÖD Soziale Sicherheit, Verwaltungszentrum Kruidtuin/Botanique - Finance Tower, Kruidtuinlaan/Boulevard du Jardin Botanique 50, bus/boîte 115 in 1000 Brüssel, erteilt das Künstlervisum dem Künstler, der unter das Sozialstatut fällt (siehe 3.2.3.2) und stellt dem Künstler in der geringen Entschädigungsregelung eine Künstlerkarte aus (siehe 3.3.6.3).

Die Kommission hat die Aufgabe, Informationen zu erteilen und in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen der Sozialversicherungsregelung der Arbeitnehmer oder auf die Einhaltung der Bestimmungen für das Sozialstatut der Selbstständigen beratend aufzutreten, und zwar auf direkten Antrag eines Künstlers oder eines Dritten. Ferner gibt diese Kommission gegebenenfalls eine Selbständigkeitserklärung ab und informiert außerdem die Einrichtungen der sozialen Sicherheit, wenn ein Künstler zu Unrecht das Statut des Selbständigen wählt.