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e-Gov 3.0: Aufbau einer neuen digitalen Sozialen Sicherheit

Die digitalen Dienste von morgen organisieren, damit die moderne Verwaltung effizient arbeiten kann: das ist e-Gov 3.0. Die öffentlichen Einrichtungen der Sozialen Sicherheit (OESS) sind an diesem Programm beteiligt. Es zielt darauf ab, die Digitalisierung innerhalb der Sozialen Sicherheit im Kontext der sozialen Veränderungen, mit denen wir konfrontiert sind, voranzutreiben. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, welche Auswirkungen dies auf Ihre Verwaltung hat und wie Sie sich auf diesen neuen Ansatz der digitalen Verwaltung vorbereiten können. Wir aktualisieren diese Seite außerdem mit neuen Entwicklungen. Bitte achten Sie also darauf, dass Sie diese Seite regelmäßig aufrufen.

Mehr Flexibilität in einer sich verändernden Welt

Die Art und Weise, wie die Verwaltung heute Daten für die Soziale Sicherheit sammelt, wurde vor mehr als 20 Jahren entwickelt, um den damaligen Bedürfnissen gerecht zu werden. Inzwischen hat sich unsere Gesellschaft weiterentwickelt, so dass neue Lösungen erforderlich sind. Die Arbeitsgruppen des Projekts e-Gov 3.0 arbeiten derzeit an der Formulierung von Antworten auf:

  • Ihre Bitte nach benutzerfreundlicheren und schnelleren Systemen,
  • Veränderungen in den traditionellen Modellen der Sozialen Sicherheit - Einkommen, Status, Arbeitszeiten, Familien- und Haushaltsformen, abhängige Personen, etc.
  • den starken Anstieg der internationalen Mobilität unserer Bürger,
  • die zunehmende digitale Spaltung, und
  • die rasante technologische Entwicklung der letzten Jahre.

Um die Erhebung und Verarbeitung von Daten der Sozialen Sicherheit an diese neue Realität anzupassen, ist eine vollständige Überarbeitung des derzeitigen Ansatzes erforderlich. Idealerweise sollte das überarbeitete System auch zukunftsfähig sein: Es sollte möglich sein, neue Elemente hinzuzufügen oder zu entfernen, ohne das System völlig neu gestalten zu müssen.

Für den Aufbau und die Weiterentwicklung des neuen Systems zur Erhebung und Verarbeitung von Daten der Sozialen Sicherheit halten wir uns an die folgenden Leitlinien:

  • Der Nutzer steht im Mittelpunkt.
  • Die Datenverarbeitung erfolgt auf optimale und transparente Weise.
  • Die Vorschriften und Prozesse müssen vereinfacht werden.
  • Informationen müssen auf allen Verwaltungsebenen in Belgien verfügbar sein.
  • Gewährleistung der digitalen Inklusion.
  • Informationen müssen nahezu sofort verfügbar sein.
  • Ansprüche werden, wenn möglich, automatisch gewährt.
  • Die Einrichtungen der Sozialen Sicherheit funktionieren als Teile eines Ganzen.

Hin zu einer zentralen Datenschicht für eine optimale Datenverarbeitung

Eine neue zentrale Datenquelle erfüllt viele der oben genannten Bedürfnisse. Konkret wollen wir, basierend auf den Daten, die notwendig sind, um die Ansprüche eines Bürgers im Bereich der Sozialen Sicherheit zu regeln, digitale Dienste anbieten. Die neue Datenquelle wird von Arbeitgebern, ihren Dienstleistern und Institutionen auf allen Ebenen nach dem Prinzip „only once“ gespeist.
Dies bedeutet, dass ein und dieselben Daten nur einmal eingegeben werden müssen.

Der Nutzer im Mittelpunkt

Die neuen Onlinedienste, ob völlig neu oder überarbeitet, sollten von der Erfahrung und den Bedürfnissen des Nutzers ausgehen. So werden die Dienste nicht mehr auf Basis der Organisation der Einrichtungen der Sozialen Sicherheit entwickelt, sondern auf Basis der Logik der von Ihnen zu erledigenden Aufgaben.

In vielen Fällen erfordern diese Aufgaben die Suche nach Daten bei einer Vielzahl von Einrichtungen und Akteuren. Das angestrebte Ziel ist, dass Sie dies im Onlinedienst nicht einmal bemerken. Sie arbeiten in einer einzigen digitalen Umgebung, die die Dienste verschiedener Einrichtungen miteinander verbindet. Diese Funktion ist nur möglich, wenn alle Dienste ihre Daten aus den gleichen einheitlichen Quellen beziehen.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie Ihre Verwaltungsaufgaben auf dem Portal der Sozialen Sicherheit selbst erledigen, müssen Sie sich vielleicht an die neuen Onlinedienste und die neue Arbeitsweise gewöhnen. Ihr Workflow wird jedoch viel fließender und intuitiver werden.

Wenn Sie einen Webservice oder ein IT-Tool verwenden, das mit den Onlinediensten der Sozialen Sicherheit kommuniziert, werden Sie Anpassungen an dem Tool vornehmen müssen, um sicherzustellen, dass es auch mit den neuen Diensten richtig funktioniert.

Use Case: Flexi-Jobs

Ende 2024 wird der neue Onlinedienst Flexi-Jobs verfügbar sein. Für Flexi-Jobber gilt ab 2024 ein neuer Höchstbetrag für das Steuereinkommen. Verdienen Flexi-Jobber mehr als 12.000 Euro pro Jahr, wird das Einkommen über 12.000 Euro künftig normal besteuert. Um Flexi-Jobber zu warnen, dass sie sich diesem Höchstbetrag nähern, werden die Register der Flexi-Löhne angepasst.

Ab dem 1. Dezember 2024 wird ein neuer Onlinedienst für die Meldung von Flexi-Löhnen zur Verfügung stehen.

Arbeitnehmer können bereits über MyCareer auf einen Zähler für Flexi-Löhne zugreifen, der auf der klassischen DmfA-Meldung basiert. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Flexi-Lohnzähler mit der oben erwähnten spezifischen Verdienstmeldung ergänzt.

Schnellere Verfügbarkeit von Informationen für eine sofortige und genaue

Gegenwärtig wird in der Quartalsmeldung DmfA alle drei Monate eine Reihe von Basisdaten für die Soziale Sicherheit übermittelt. Diese Quartalsdaten sind sehr wichtig für die Bestimmung von Ansprüchen, die keine unmittelbaren Entscheidungen erfordern, wie z. B. die Berechnung von Pensionen.

Es gibt jedoch immer mehr Ansprüche, die eine viel schnellere Bearbeitung erfordern. Die Berechnung von Entschädigungen (MSR) und die Verarbeitung von Systemen, die auf einer bestimmten Anzahl von Tagen basieren (Studentenarbeit, Arbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe, gelegentliche Arbeit im Gartenbau...) erfordern eine schnellere Meldung.

Was bedeutet das für Sie?

In Zukunft werden Sie bei der Berechnung der Verdienste bestimmte Daten an die Soziale Sicherheit übermitteln. Anstatt alle drei Monate könnte diese Übermittlung monatlich oder für bestimmte Daten sogar wöchentlich erfolgen.

Transparenz: Wer hat Zugang zu Ihren Daten?

Die Nutzer eines Dienstes müssen sehen können, welche Daten die Verwaltung über sie speichert. Sie können auch entscheiden, ob sie ihre eigenen Daten mit jemand anderem teilen möchten. Dies dient in erster Linie dazu, Personen die Möglichkeit zu geben, sich bei ihrer sozialen Verwaltung helfen zu lassen. Außerdem ist es mit einem einheitlichen Vollmachtssystem, das auf allen Ebenen anerkannt wird und den Regeln der gesamten Soziale Sicherheit entspricht, viel einfacher zu verwalten.

Vereinfachung der Vorschriften und Prozesse

Damit das Prinzip einer einzigen zentralen Datenquelle funktionieren kann, muss es möglich sein, die gesamte Regulierung auf der Grundlage der gesammelten Daten auf einmal anzuwenden und auszuführen. Dies bedeutet, dass die zentrale Datenquelle und die Regulierung koordiniert werden müssen.

Wenn die einheitliche Erhebung von Daten und ihre Verwendung in der Gesetzgebung koordiniert werden, wird es auch möglich, Ansprüche automatisch anzuerkennen.

Verfügbare Informationen über die Grenzen der Verwaltungsebenen hinweg

Nach dem Prinzip der zentralen Datenquelle werden alle Informationen, die zur Regelung der Sozialen Sicherheit einer Person erforderlich sind, in einem einzigen Vorgang erfasst. Anschließend sind diese Daten auf allen Verwaltungsebenen in Belgien zugänglich, solange die Nutzungsbedingungen eingehalten werden. Die zentrale Datenschicht muss daher so konzipiert werden, dass es nicht mehr notwendig ist, parallele Initiativen auf lokaler Ebene zu starten.