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1.2.2.1. Gesetzliche Grundlage

Das Gesetz vom 03.07.1967 über den Schadenersatz für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten im öffentlichen Sektor legt die Grundprinzipien für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im öffentlichen Sektor fest. Es handelt sich um ein Rahmengesetz, das nur für den Fall greift, dass Ausführungserlasse verabschiedet werden.